Witten. . 98 Kinder aus dem EN-Kreis durften nicht in die Kita oder Schule. Der Grund: Sie hatten sich vielleicht mit Windpocken angesteckt.
Windpocken – diese hochansteckende Kinderkrankheit kann Familien, Kindertagesstätten und Schulen vor ungeahnte Herausforderungen stellen.
Denn von den Auswirkungen der Infektion betroffen sind auch die gesunden Kinder: In den letzten Wochen hat das Kreisgesundheitsamt 98 von 268 Kindern zeitweise vom Besuch ausgeschlossen – betroffen waren zwei Einrichtungen in Herdecke und eine in Witten. Dr. Sabine Klinke-Rehbein, Amtsärztin des EN-Kreises, erklärt die Hintergründe und warum das so sein muss.
Wie reagiert das Gesundheitsamt, wenn Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen Windpocken melden?
Sabine Klinke-Rehbein: Bei Einzelfällen in einer Einrichtung informieren wir die Eltern und bitten sie, den Impfstatus des Kindes zu prüfen. Kommt es zu mehreren Fällen, kontrollieren wir die Impfpässe und entscheiden, wer zu Hause bleiben muss. Auf der sicheren Seite sind grundsätzlich diejenigen, die zweifach geimpft sind oder die Krankheit durchgemacht haben.
Und was passiert, wenn das nicht der Fall ist?
Kann keine oder nur eine Impfung nachgewiesen werden, droht mit Blick auf die Inkubationszeit – also die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch – ein Ausschluss von der Einrichtung für 16 Tage.
Grundsätzlich und ohne Wenn und Aber?
Nein. Wer fehlende Impfungen nachholt, darf zurückkommen. Für völlig Ungeimpfte gilt aber zusätzlich: Sie müssen innerhalb von fünf Tagen nach dem ersten Kontakt mit einem Windpockenfall geimpft werden.
16 Tage, an denen Kinder – häufig nur auf Verdacht und gesund – nicht in Kita und Schule, zum Sportverein oder ins Ferienlager dürfen und zu Hause betreut werden müssen. Das stellt Eltern vor Probleme und trifft nicht immer auf Verständnis. Ist das wirklich nötig?
Uns sind die Herausforderungen, die mit einem Ausschluss verbunden sind, sehr bewusst. Unser eindeutiger Auftrag als Gesundheitsamt ist es allerdings, Ansteckungsrisiken zu reduzieren, Infektionsketten zu durchbrechen und Risikopersonen wie Schwangere oder Abwehrgeschwächte zu schützen. Dazu zählt es dann auch, augenscheinlich Gesunde auszuschließen. Denn: Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob sie sich nicht doch schon angesteckt haben und damit andere infizieren könnten.
Im Blick haben Sie auch Geschwister von erkrankten Kindern. . .
Richtig. Was viele nicht wissen: Wenn Schwester oder Bruder eines Windpocken-Erkrankten keinen Impfschutz haben, gilt auch für sie die 16-Tage-Regel. Eltern sollten hier im Interesse anderer stets verantwortungsvoll handeln. Beachten sollten sie auch: Sie sind verpflichtet, den Gemeinschaftseinrichtungen ihrer Kinder eine Windpocken-Erkrankung mitzuteilen. Wir werden dann von dort entsprechend informiert. Zudem melden uns die Ärzte jeden Verdachtsfall.