Witten. . Erneut ging es vor dem Landgericht um einen Raub auf eine Kellnerin in Witten in 2016. Eine neue Gesamtstrafe wurde am Montag verhängt.

Erneut hat das Landgericht Bochum am Montag (16.4.) einen Raub im Bistro Treffpunkt an der Berliner Straße in Witten verhandelt. Am 2. November 2016 war frühmorgens offenbar die Kellnerin von zwei Männern überfallen worden.

Sie sollen ihr Portemonnaie mit 280 Euro sowie 1000 Euro Wechselgeld für Spielautomaten geraubt haben. Danach waren sie geflüchtet. Einer der mutmaßlichen Räuber hatte der Frau zudem Pfefferspray in die Augen gesprüht.

Erstes Urteil von 2017 hatte BGH aufgehoben

Gegen einen 32-jährigen Serben, der illegal nach Deutschland eingereist war, hatte der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2017 aufgehoben. Der Mann war unter Einbeziehung einer anderen Strafe wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Dabei war fraglich, ob der einbezogene Strafbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung bereits rechtskräftig war oder nicht.

Neue Gesamtstrafe wurde am Montag verhängt

„Es geht hier nur um die Einbeziehung der Vorstrafe“, machte der vorsitzende Richter Rehaag am Montag deutlich. „Kann der Angeklagte denn die verhängte Geldstrafe von 1350 Euro zahlen?“, wollte er wissen. Seine Familie könne das, meinte der Mann, der in Untersuchungshaft sitzt. Einfacher sei aber die Verhängung einer Gesamtstrafe, waren sich alle Beteiligten einig.

Die Richter verurteilten den Angeklagten unter Einbeziehung der Vorstrafe zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten. Nach Verbüßung der Hälfte der Haftzeit werde der Angeklagte nach Serbien abgeschoben, kündigten die Richter an.