Witten. . Zwei Räuber haben einer Kellnerin Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Den Angeklagten, die jetzt vor Gericht stehen, droht lange Haft.

Wegen eines Raubüberfalls auf die Kneipe „Treffpunkt“ gegenüber vom Hauptbahnhof sollen die beiden 30 und 31 Jahre alten Angeklagten lange ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag vor dem Landgericht Bochum für den Haupttäter sieben Jahre und zwei Monate Haft, für seinen Komplizen fünfeinhalb Jahre. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage am 2. November 2016 gegen 4.30 Uhr die allein anwesende Kellnerin mit Pfefferspray handlungsunfähig gemacht und die Einnahmen von 1285 Euro geraubt.

Aus Sicht der Verteidiger liegen die Strafanträge viel zu hoch. Das Strafmaß beträgt jeweils zwischen einem und 15 Jahren Haft. Der Anwalt des 30-jährigen Komplizen beantragte für ihn eine Bewährungsstrafe. Die Tat stelle sich als minder schwerer Fall des Raubes dar, zumal sein Mandant schon frühzeitig ein Geständnis abgelegt habe. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, der die Tat bisher nicht gestanden hat, forderte Freispruch bzw. lediglich eine Verurteilung wegen Zechprellerei für seinen Mandanten. Donnerstag soll Urteilsverkündung sein.

Kellnerin weint und hat Schmerzen im Arm

Als Initiator der Tat soll der 31-Jährige seinem Begleiter das Pfefferspray gegeben und ihn angewiesen haben, es der Kellnerin ins Gesicht zu sprühen. Das habe er auch getan, wie er im Prozess zugab. Ein Gast, der die Kneipe kurz vor dem Raub verlassen hatte und später zurückkehrte, schilderte, dass die Frau weinte, rote Augen hatte und unter Schmerzen an einem Arm litt.

Die Angeklagten waren damals auch in der Kneipe und hatten Cola bzw. Bier getrunken. Das sagte ein Zeuge aus, der sie im Gerichtssaal wiedererkannte. Die Kellnerin leidet bis heute unter Angstzuständen und kann in dieser Gaststätte nicht mehr arbeiten. Ein Räuber sprühte ihr seinerzeit Pfefferspray ins Gesicht und hielt sie fest, während sein Komplize hinter dem Tresen das Geld suchte. Die Polizei nahm die zwei wohnungslosen Angeklagten später fest.