Witten. . Eine Bankmitarbeiterin schöpfte Verdacht: Regelmäßig hob ein 50-Jähriger vom Konto seiner Tante hohe Summen ab. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
Wegen Veruntreuung drückte ein 50-jähriger Wittener am Dienstag die Anklagebank vor dem Schöffengericht in Bochum. Zwischen März und August 2016 soll der Mann von seiner Tante mindestens 9450 Euro für sich kassiert haben.
Die gebrechliche Dame hatte ihrem Neffen in 40 Fällen ihre EC-Karte samt PIN überlassen, angeblich für kleinere Besorgungen, hielt die Staatsanwältin dem Mann vor. Der bestritt die Vorwürfe.
Angeklagter: Geld für Pflegerinnen und Bestellungen abgehoben
„Ich habe Geld für sie abgeholt, aber sie war immer über die Abhebungen informiert. Es ging nicht nur um Einkäufe, sondern auch um die Bezahlung ihrer beiden Pflegerinnen“, erläuterte der Angeklagte. Außerdem habe sie viel Geld für Versandhauskäufe ausgegeben. „Der Postbote war fast täglich da“, erinnerte er sich.
„Mein Neffe kümmerte sich um mich“, erklärte die 65-jährige Zeugin. Sie habe ihm Geld zukommen lassen für ein neues Auto und für Reparaturen, zusammen 5500 Euro, gab sie an. Angeblich habe er den Großteil dieses Geld zurückzahlen wollen. Auch ein neues Handy habe sie ihm gegeben.
Auch Pflegekräfte des Diebstahls bezichtigt
Eine Mitarbeiterin der Bank, der die vielen Kontoabhebungen aufgefallen waren, habe bei ihr angerufen und gefragt, ob sie erpresst würde. Sie selbst habe wöchentlich 900 Euro benötigt. Die Staatsanwaltschaft war bei der Anklage lediglich von 100 Euro wöchentlich für kleinere Einkäufe ausgegangen. In der Vergangenheit soll die Dame auch anderen Personen unterstellt haben, von ihnen bestohlen worden zu sein, darunter auch zwei Pflegekräften, so der Angeklagte.
Daraufhin war der angeklagte Sachverhalt nicht nachzuweisen. Die Zeugin habe die Abhebungen in genannter Höhe bestätigt. Außerdem hätten möglicherweise auch zwei Pflegekräfte Zugriff auf ihr Bargeld gehabt, betonte die Staatsanwältin. Sie beantragte Freispruch für den Angeklagten. Dem folgte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Sönke Zimmermann.
>> Das Urteil
Das Schöffengericht sprach den Mann vom Vorwurf der Untreue frei, weil die persönlichen Ausgaben der Seniorin von 3600 Euro monatlich höher liegen würden als der Gesamtbetrag, der dem Angeklagten angelastet wurde.
Der angeblich geliehene Geldbetrag von 5500 Euro spielte in diesem Gerichtsverfahren keine Rolle, weil er nicht angeklagt war. Möglicherweise muss dies ein weiteres Verfahren klären.