Witten. . Ein 19-Jähriger rückt vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum von eigener Aussage ab. Der Angeklagter Wittener (21) sei doch kein Drogendealer.

Nötigung, Körperverletzung und Drogenhandel hat die Staatsanwältin einem 21-jährigen Wittener vorgeworfen, der am Dienstag die Anklagebank vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum drückte. Als Heranwachsender habe er im Juni 2016 einem jungen Mann mit Gewalt das Handy entrissen.

Die Anklage sprach von vier Ohrfeigen. Das Opfer erstattete Anzeige und schilderte, der Angeklagte sei ein Dealer und habe so Drogengeld eintreiben wollen. Der heute 19-jährige Mann sagte vor Gericht als Zeuge aus – und schilderte alles anders.

Es ginge doch nicht um Drogen, sondern geliehenes Geld

Er habe den Angeklagten fälschlich belastet. „Es ging nicht um Drogen, sondern um geliehenes Geld, das ich zurückzahlen musste“, behauptete er im Prozess. Er habe sich damals 150 bis 200 Euro vom Angeklagten geliehen, weil er drogensüchtig war. Nach einem Jahr hatte er noch immer keinen einzigen Cent zurückgezahlt.

Am Tattag sah der Angeklagte den Mann zufällig auf der Herbeder Straße und forderte sein Geld zurück. Der 19-Jährige sagte aus, er habe eine Ohrfeige vom Angeklagten bekommen und ihm sein Handy im Wert von 450 Euro freiwillig als Pfand gegeben.

Klärendes Gespräch in Shisha-Bar

Kurz darauf fand ein klärendes Gespräch der beiden beteiligten Familien in einer Shisha-Bar in Witten statt. Daraufhin bekam der 19-Jährige sein Handy wieder zurück.

Die damalige Freundin des Mannes, eine 18jährige Azubi, schilderte dem Gericht, ihr Freund sei zwei Mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden und der Angeklagte habe ihm das Handy aus der Hand gerissen. Zwei weitere Zeugen konnten das nicht bestätigen. Sie gaben beide an, sie hätten nichts gesehen.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf angebliche Drogengeschäfte des Angeklagten. diese wurden am Dienstag aber fallengelassen. Damit blieb strafrechtlich Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Auf Bitten des Verteidigers stellte das Schöffengericht die Vorwürfe gegen Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro ein, zahlbar in Raten innerhalb von sechs Monaten.