Witten. . Das Falschgeld sei ihm selbst untergejubelt worden, behauptete der Angeklagte vor Gericht. Aber ist das ein Grund, andere übers Ohr zu hauen?
Weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hat, drückte ein 25-jähriger Wittener gestern die Anklagebank vor dem Schöffengericht Bochum. Er hatte am 10. September 2016 für 500 Euro ein Handy gekauft und mit zehn 50-Euro-Blüten bezahlt.
Die Staatsanwältin warf ihm vor, er habe sich das Falschgeld vorher besorgt und den Betrug geplant. „Ich habe mit den falschen Fünfzigern bezahlt, das stimmt“, gab der Angeklagte zu. Allerdings sei er vorher am gleichen Tag selbst mit diesen Blüten reingelegt worden und habe nur seinen Schaden verkleinern wollen.
Er wollte die Blüten schnell wieder loswerden
„Ich hatte mein Handy verkauft und habe erst später festgestellt, dass es sich bei dem erhaltenen Geld um Falschgeld handelte“, erklärte der Mann vor Gericht. Er wollte die Blüten schnell wieder loswerden. Über das Internet fand der junge Mann eine Handybesitzerin in Bochum, die ihr Mobiltelefon für 500 Euro verkaufen wollte. Der Angeklagte setzte sich mit ihr in Verbindung und kaufte ihr Mobiltelefon mit den gefälschten Euro-Banknoten.
Den Schaden hat er inzwischen wieder gutgemacht und der Frau über seinen Verteidiger 500 echte Euro übergeben lassen. Der verheiratete Mann arbeitet als Maschinen- und Anlagenführer und verdient monatlich nach eigenen Angaben rund 1800 Euro netto. Außerdem habe er 7000 Euro Schulden.
Angerichteten Schaden erstattet
Die Staatsanwältin wertete strafmildernd, dass der Angeklagte kurz vor seiner Tat selbst betrogen worden war. Diese Einlassung sei zumindest nicht widerlegbar. Mildernd fällt auch ins Gewicht, dass er den angerichteten Schaden erstattet hat. Als Vorstrafe liegt nur ein Eintrag wegen fahrlässiger Trunkenheit vor. Wegen Betruges und dem Inverkehrbringen von Falschgeld forderte sie eine Geldstrafe von 6000 Euro.
Der Verteidiger bat für seinen Mandanten, der die Tat bereue, um ein mildes Urteil. „Der Angeklagte ist selbst reingelegt worden und hat dann den falschen Weg gewählt“, sagte er. Das Schöffengericht verurteilte den Mann schließlich zu 4500 Euro Geldstrafe.