Witten. . Der Innenminister hat die Änderung der Ortseingangstafeln genehmigt. Dort darf künftig der offzielle Zusatz „Universitätsstadt an der Ruhr“ stehen.

Auf den etwa 60 Wittener Ortseingangsschildern darf künftig der Zusatz „Universitätsstadt an der Ruhr“ stehen. Die entsprechende schriftliche Genehmigung des NRW-Innenministeriums ist jetzt bei der Stadtverwaltung eingegangen.

Der Rat hatte die neuen Ortseingangsschilder Ende September mit breiter Mehrheit beschlossen – im zweiten Anlauf. Vor drei Jahren hatten dem entsprechenden Antrag der CDU noch die nötigen Stimmen gefehlt. Doch Unions-Ratsherr Simon Nowack aus dem CDU-Nachwuchs hatte nicht locker gelassen. Die Uni sei ein „Gewinn für die ganze Stadt und ein „Alleinstellungsmerkmal“, hatte er argumentiert.

Ortsschilder müssen alle auf einmal geändert werden

Wenn die Wittener Ortseingangsschilder den neuen Zusatz „Universitätsstadt an der Ruhr“ bekommen, darf das nicht bloß nach und nach geschehen. Die neue Bezeichnung muss auf allen Ortstafeln und in allen Ortsteilen zu sehen sein. Die Änderung der Ortstafeln sei „annähernd zeitgleich auszuführen“, heißt es in der Genehmigung aus dem Innenministerium. Es verweist dabei auf eine Anweisung des Landsverkehrsministeriums.

Die Ortausgangsschilder und auch andere amtliche Schilder, die den Weg nach Witten weisen, dürfen den Zusatz nicht bekommen. Für die 60 neuen Ortseingangstafeln wurden in Witten Materialkosten von 4200 Euro errechnet. Für diese Investition sollen Sponsoren aufkommen.

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Mit der Genehmigung werde „Universitätsstadt an der Ruhr“ die amtliche Zusatzbezeichnung der Stadt Witten, heißt es in der Erlaubnis des Innenministeriums weiter. Diese Zusatzbezeichnung sollte die Stadt Witten künftig auch in ihrem Briefkopf und auf Behördenschildern führen und auch in ihrer Hauptsatzung vermerken. Vorhandenes Briefmaterial ohne den Zusatz darf aber zuerst noch aufgebraucht werden. Das sei aus haushaltsrechtlicher Sicht noch akzeptabel, so das Innenministerium.

Ins Stadtsiegel könnte Witten die genehmigte Zusatzbezeichnung ebenfalls übernehmen. Es besteht aber keine Verpflichtung, das zu tun. Witten muss also deswegen keine neuen Siegel anfertigen lassen.