Witten. . Die Person, die Angaben zur Unfallflucht an Halloween 2010 macht, meldete sich Montag bei der Polizei. Noch bleibt unklar, ob die Tat verjährt ist.

Beim tödlichen Unfallfluchtdrama in der Halloweennacht 2010 sind die Ermittler wieder einen Schritt weitergekommen: Der Verfasser des anonymen Briefes hat sich am Montagabend bei der Polizei gemeldet. „Trotzdem sind wir nicht kurz davor, einen Verdächtigen oder gar einen Täter präsentieren zu können“, sagt der Bochumer Staatsanwalt Danyal Maibaum.

Die Person, weitere Angaben macht die Polizei nicht zu dem Schreiber, hatte einen Brief hinter den Scheibenwischer eines Streifenwagens gesteckt. Das drei Seiten lange und handgeschriebene Dokument hatten Beamte am Samstagfrüh entdeckt. Darin werden Namen von Menschen genannt, die an dem Unfall beteiligt gewesen sein sollen. Auch gibt es Hinweise auf den Opel Corsa, von dem der 20-jährige Christian Marks auf der Rüsbergstraße überrollt worden war. Am Freitag hatte die Polizei in einem offenen Brief an den Täter appelliert, er möge sich vor Ablauf der Verjährungsfrist am 1. November offenbaren.

„Wir haben den Verfasser des Briefes inzwischen vernommen“, so Polizeisprecher Volker Schütte, der zurzeit eine Flut von Medienanfragen aus ganz Deutschland zu dem Fall beantworten muss. Die Person habe aus Online-Artikeln erfahren, dass die Polizei auf der Suche nach ihr war. Der Tippgeber hatte angenommen, so Schütte, dass die detaillierten Angaben im Brief ausreichend seien. Doch erst mit der Vernehmung des Schreibers sei die Sache beweiskräftig.

Fahrerflucht oder unterlassene Hilfe?

Aufgrund des offenen Appells der Polizei waren nicht nur der Brief, sondern auch telefonische Hinweise eingegangen. Nun werden sämtliche Angaben „intensivst“ überprüft. Details nennt die Polizei dazu nicht.

Auch die Verjährungsfrist sei mit Eingang des Briefes nicht automatisch aufgehoben. Die Sache sei komplizierter, so Staatsanwalt Maibaum. Nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden könne der Täter, wenn es sich um fahrlässige Tötung mit Fahrerflucht handelt. Sollte sich aber herausstellen, dass der Tod des jungen Mannes vorsätzlich begangen oder aufgrund unterlassener Hilfeleistung verursacht wurde, dann verjähre die Tat nicht. „Noch wissen wir nicht, was in der Nacht tatsächlich geschah“, sagt Maibaum. Doch auch die Mutter des Getöteten, ergänzt Polizeisprecher Schütte, hoffe, dass die Hinweise endlich zur Aufklärung beitragen.