Witten. . Nach 21 Jahren hinter Gittern versucht der Kindermörder Dirk Z. aus Witten erneut, vorzeitig frei zu kommen. Der Staatsanwalt hat wieder etwas dagegen.
Der Wittener Kindermörder Dirk Z. hatte im vergangenen Jahr einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Nun fand die Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg statt. Erstes Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft will, dass er auch nach 21 Jahren Haft hinter Gittern bleibt.
In der nicht-öffentlichen Verhandlung wurde ein Gutachten vorgestellt, das die Gefährlichkeit von Z. einschätzt. Über die Inhalte wurde nichts bekannt. Staatsanwalt Dietrich Streßig sagte auf Anfrage nur so viel: „Es ist alles offen.“
Staatsanwaltschaft hält ihn noch für gefährlich
Die Verteidigung hat bei der Verhandlung erwartungsgemäß die Freilassung von Dirk Z., einem früheren Feuerwehrmann, gefordert. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hält ihn dagegen noch nicht ausreichend für ein Leben in Freiheit vorbereitet – sprich: noch für potenziell gefährlich.
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Jetzt ist die Strafvollstreckungskammer am Zug. Sie muss entscheiden, ob sie den 47-Jährigen vorzeitig auf Bewährung freilässt oder noch für gefährlich hält. Die Kammer kann noch weitere Zeugen laden, muss dies aber nicht. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch offen.
Drei Teenager bestialisch getötet
Dirk Z. hatte am 25. Juli 1993 in der damaligen Wohnung seiner Eltern an der Dortmunder Straße zwei Mädchen (zwölf und 14) und einen Jungen (13) bestialisch ermordet. Der Feuerwehrmann würgte sie und stach mehr als hundertmal auf sie ein. Später versenkte er die Leichen in einem See. Das Bochumer Landgericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft.
Schon vor zwei Jahren hatte Z. seine vorzeitige Entlassung beantragt. Ein Gutachten stellte ihm damals eine günstige Sozialprognose aus, die Strafvollstreckungskammer wollte dem folgen und ihn freilassen. Nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Hamm das Urteil auf und Z. musste hinter Gittern bleiben.