Bochum. . Es rumort weiterhin an der Steeler Straße in Bochum-Wattenscheid: Anwohner beklagen sich seit dem Jahr 2011 über massive Probleme durch Schwerlaster, die zu einer Spedition fahren wollen. Der Zwist beschäftigt demnächst auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Im Frühjahr 2014 sollen die Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entscheiden, ob das Gebiet an der Steeler Straße in Bochum-Wattenscheid für die Ansiedlung einer international tätigen Spedition einer bestimmten Größenordnung überhaupt geeignet war.

Die Stadt hatte 2011 grünes Licht für die Ansiedlung gegeben, seitdem gibt es Anwohnerproteste. Die Vorwürfe lauten unter anderem: Zahlreiche Schwerlast-Lkw fahren über die dafür nicht ausgelegte Straße, auch die Nachtruhe sei erheblich gestört, die Schadstoffemissionen hätten erheblich zugenommen, Fahrer hinterlassen Notdurft und Müll, Lkw im Begegnungsverkehr kommen nicht aneinander vorbei, müssen zurücksetzen und rangieren. „In der Betriebsgenehmigung gibt es Auflagen, die werden aber so nicht eingehalten“, sagt der direkte Anwohner Björn Stiepeldey (30). „Eine solche Spedition ist hier völlig fehl am Platz.“ Auch er fühle sich massiv gestört.

Zuvor wurden dort Markisen hergestellt

Ein Wohngebiet mit vielen Häusern auf der einen Seite, und ein Mischgebiet mit Gewerbe auf der anderen Seite – der Konflikt ist hochgekocht, nachdem im April 2011 die Spedition den Standort an der Steeler Straße 95 bezogen hatte. Zuvor war auf diesem Gelände eine Firma beheimatet, die Markisen herstellte.

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Die Spedition hatte einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, den die Stadt am 15. Februar 2012 genehmigte (unter bestimmten Auflagen). Für die Anwohner nicht nachvollziehbar, sie erstellten eine lange Beschwerdeliste. Die „Interessenvertretung Steeler Straße“ protestierte gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Genehmigung, monierte, dass die Spedition vorgeschriebene Auflagen nicht einhalte. Fotos wurden angefertigt und Mängellisten erstellt. Viele Anwohner trugen sich in die Unterschriftenliste ein. So eine Firma passe nicht in das Gebiet.

Schließung des Standorts gefordert

Anwohner hatten auch eine Beschwerde und Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung an die Stadt gestellt, Thema in der Bezirksvertretung am 26. Juni 2012. Sie forderten die Ablehnung des Antrags auf Nutzungsänderung einer Produktionshalle in einen Logistikbetrieb und die Schließung des Standortes. Mit Verweis auf das schwebende Verfahren wollte beziehunsgweise will sich die Stadt zu dem Thema aber nicht äußern.

Ein Schwerpunkt bei der Prüfung des Firmenantrags auf Nutzungsänderung war laut Stadt der Immissionsschutz hinsichtlich der Lkw-Bewegungen auf dem Antragsgrundstück und im öffentlichen Verkehrsraum. Die Anwohner hätten nun die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung im Klageweg überprüfen zu lassen.

Zu den Auflagen für die Spedition gehört unter anderem: Betriebszeit nur von 6.30 bis 21.30 Uhr; maximal 38 Lkw täglich. Ein privater Kontrolldienst soll überwachen, dass die Auflagen eingehalten werden.