Wattenscheid. . Ihr Tipp – unser Thema: Mieterin wohnt mit krankem Mann in kalter Wohnung. Bestelltes Gutachten bescheinigt, die Wohnung sei hinreichend beheizbar.
Inge Poek klingt fröstelnd, als sie am Telefon erzählt. Die Parterrewohnung an der Horneburg, die sie und ihr pflegebedürftiger Mann Johannes seit zwei Jahren bewohnen, werde nicht richtig warm. „Ich gehe nach draußen, um mich aufzuwärmen“, sagt die 60-Jährige sarkastisch. Die Wohnung hat zwei Außenwände, darunter liegen Garagen, betonen sie und ihre Nachbarin aus der Wohnung darüber.
Eine solche Geschichte mag man in einem gut beheizten Land wie Deutschland kaum glauben: Ein Mitarbeiter des Pflegedienstes, der sich im Dezember vergangenen Jahres um Johannes Müller-Poek kümmerte, unterschrieb dem Paar am 9. Dezember 2011 eine Aussage, dass es „in der Winterzeit des Jahres 2011 aufgrund einer defekten Heizung über einen mehrwöchigen Zeitraum unwahrscheinlich kalt gewesen ist.“ Der Pfleger habe wiederholt feststellen müssen, „dass die Wohnungstemperatur zwischen fünf und acht Grad betrug“, ein aus seiner Perspektive „unzumutbarer Zustand.“
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Müller-Poeks Vermieter, Besitzer der Eigentumswohnung an der Horneburg, sagte der WAZ auf Nachfrage, er halte die Beschwerden für aus der Luft gegriffen. Ein Gutachter habe am 20. Dezember 2011 festgestellt, dass mit den Nachtspeicherheizungen alles in Ordnung sei. Man müsse sie nur genügend aufdrehen. Zudem, betont der Vermieter, habe er im August 2010 noch 15 000 Euro in die Isolierung investiert, „Isolierverglasung, Laminat mit Wärmedämmung. Und dann bekomme ich im Februar 2011 ein Schreiben, die Wohnung wäre unbewohnbar“. Er habe seine Mieterin wegen Falschaussage verklagt, da sie eidesstattlich versichert habe, die Wohnung sei im Winter nicht über 12 Grad Celsius aufzuheizen.
Die Stimmung ist unterkühlt. Bezichtigungen gehen hin und her. Viele würden bei so verhärteten Fronten wohl ausziehen. Das sei aber nicht möglich, sagt Poek, dafür gehe es ihrem Mann zu schlecht. Die Mieterin blieb also und schaltete über ihre Rechtsschutzversicherung einen Bochumer Anwalt ein. Dieser habe ihr geraten, die Miete zunächst einzubehalten, und habe beim Amtsgericht besagtes Gutachten veranlasst, das dann, anders als der Mitarbeiter des Pflegedienstes, zu der Einschätzung gekommen sei, die Wohnung sei „mit den vorhandenen Heizmitteln auch bei niedrigen Außentemperaturen so zu beheizen [...], dass die Solltemperaturen erreicht werden.“ Unerwähnt sei dabei geblieben, dass das bei der Armada an Konvektoren und alten Nachtspeicherheizungen ein kleines Vermögen kostet.
Die Mieterin habe den Streit um die Miete nach diesem Gutachten „zu 100 Prozent verloren“, betont der Vermieter. Sie habe die Prozesskosten und die einbehaltene Miete zahlen müssen.
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Zu kalt oder nicht zu kalt, das ist hier die – gar nicht so einfache – Frage. Festgestellt werden kann letztlich, dass Inge Poek und ihr Mann nach wie vor in der Wohnung sitzen, die sie beide, die Nachbarin und der Pflegedienst-Mitarbeiter als unzumutbar kalt bezeichnen. Inge Poek ist inzwischen auf der Suche nach einer anderen Wohnung, die anders beheizt ist und dem Pflegebedürfnis ihres kranken Mannes entgegenkommt.