Das einmal vorweg: Beruhigend, dass es bei uns, im Heimatland der Paragrafen, DIN-Normen für zumutbare Raumtemperaturen gibt. Da kann einem doch nichts passieren. Das heißt: solange sich auch alle Befragten über die Fakten einig werden. Unschön wird es da, wo der gesunde Menschenverstand des einen mit dem des anderen nicht mehr übereinstimmt.
Wie hier: Ein gerichtlicher Gutachter und ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes, denen man beiden Unparteilichkeit unterstellen können sollte, kommen zu unvereinbaren Einschätzungen über messbare physikalische Größen. Vor Ort waren es an einem frühsommerlichen Tag unter 20 Grad. Traurig, wenn etwas für die Gesunderhaltung so Wichtiges wie die Raumtemperatur, hinter Zwist und Gutachten zurücktritt.