Wattenscheid. . Die UWG-Ratsfraktion sieht nach einer offiziellen Anfrage an die Verwaltung wenig Chancen für eine Wiedereinführung des WAT-Kennzeichens. Die einzige Möglichkeit bestünde in einer Änderung der Zulassungsverordnung. Der Verwaltungsaufwand würde teuer.
Noch 72 gibt es von ihnen: Fahrzeuge mit WAT-Kennzeichen sind rar geworden. So begrüßt es nicht nur die UWG, dass sich Prof. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn für eine bundesweite Kennzeichenliberalisierung einsetzt. Indes: Wattenscheid ist ein Sonderfall.
Für eine Wiedereinführung des WAT-Kennzeichens sieht Prof. Bochert wenig Chancen: „In einem Landkreis ist es möglich, mehrere Kennzeichen zu haben, aber innerhalb einer Stadt kann ich mir das nicht wirklich vorstellen.“ Die UWG-Ratsfraktion wollte genau wissen, ob das Identität stiftende „WAT“ reaktiviert werden könnte und hat eine offizielle Anfrage an die Verwaltung gestellt.
Zulassungsverordnung müsste geändert werden
Deren Antwort, so die UWG, sei eindeutig: Die Anlage 1 der Fahrzeug -Zulassungsverordnung bestimme das Kennzeichen BO als „Unterscheidungskennzeichen“. „Falls diese Rechtsvorschriften geändert werden, bestehen gegen die Vergabe unterschiedlicher Kennzeichen ... keine Bedenken, wenn ein Bezug zur Stadt gewährleistet bliebt“, heißt es.
Bei einer Nutzung früher schon vergebener und in geringem Umfang noch vorhandener Kennzeichnungen wäre dies gewährleistet. Der erhöhte Verwaltungsaufwand müsse aber durch eine kostendeckende Gebührenregelung aufgefangen werden.
Was sich so positiv anhört, hat jedoch einen Haken: es ist nicht damit zu rechnen, dass die geltenden Rechtsvorschriften geändert werden. So lautet auch das Fazit der UWG: Eine Neuzulassung von WAT-Kennzeichen ist leider nicht möglich – obwohl das Interesse an einer Neuauflage sicherlich gegeben wäre.