Fahrzeuge mit einem WAT-Kennzeichen sind von der neuen Umweltzonen-Regelung ausgeschlossen. Wie die Stadt Bochum mitteilte, benötigt ab Oktober jedes Fahrzeug eine Umweltplakette, um in die roten, gelben und grünen Zonen zu gelangen.
Bislang galten Ausnahmeregelungen für Anwohner und Gewerbebetriebe. Thomas Sprenger, Pressesprecher der Stadt, sagte: „Für Autos mit einem Wattenscheider Kennzeichen bleibt die Ausnahmeregelung bestehen. Das heißt, sie dürfen auch ohne eine Plakette in den Umweltzonen fahren.” Allerdings sei dafür eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt nötig, die sich jeder Fahrzeughalter neu ausstellen lassen müsse.
In der Hellwegstadt gibt es derzeit noch 76 Fahrzeuge mit dem historischen WAT-Kennzeichen. Viele von ihnen erfüllen nicht die modernen Schadstoffklassen.
Die Umweltzonen gibt es in Bochum seit dem Oktober 2008. In Wattenscheid zählt etwa ein Drittel des Stadtbezirks dazu. Wer ohne Plakette in einer Zone unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen plus einem Punkt in Flensburg.