Wattenscheid. 72 Fahrzeuge mit Wattenscheider Kennzeichen gibt es noch im Bochumer Stadtgebiet. Ihre Halter können nun ein sogenanntes „H”-Kennzeichen beantragen.
Bisher durften diese mit Ausnahmegenehmigung auch ohne Feinstaubplakette in die Bochumer Umweltzone einfahren, nicht aber in die anderer Städte. Durch einen modifizierten Erlass des Landesministeriums für Bauen und Verkehr ist es ab sofort für die Besitzer von Fahrzeugen mit WAT-Kennzeichen möglich, einen Antrag auf ein H-Kennzeichen zu stellen und ihr Kennzeichen zu behalten.
Das H-Kennzeichen berechtigt dazu, ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette bundesweit alle Umweltzonen zu befahren. Nach der alten Regelung mussten sich Besitzer von Wattenscheider Fahrzeugen zwischen dem WAT und dem H-Kennzeichen mit einem Bochumer Nummernschild entscheiden. Voraussetzung für die Erteilung des H-Kennzeichens ist ein Gutachten gemäß § 23 StVZO beim TÜV zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer. Weitere Informationen gibt das beim Straßenverkehrsamt, Tel. 0234/910-82 82.