Wattenscheid-Höntrop. Am Wilkenkamp in Bochum-Wattenscheid wurden vor vier Jahren die Gehwege saniert. Die Anwohner sollen dafür nachträglich zur Kasse gebeten werden.
Die Anwohner des Wilkenkamps müssen damit rechnen, nachträglich für die Sanierung der Gehwege zur Kasse gebeten zu werden. Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage eingereicht. Die Bezirksvertretung allerdings sträubte sich dagegen, weil sie den Fehler bei der Verwaltung sieht.
Gehwege in Wattenscheid wurden ausgebaut
In der kleinen Anliegerstraße, die unmittelbar auf den Kommunalfriedhof in Höntrop zuläuft, sind im Jahr 2018 auf beiden Straßenseiten die Gehwege erneuert worden. Die Bauarbeiten sollten ursprünglich vom Tiefbauamt und aus bezirklichen Mitteln finanziert werden. Nun wurde im Verfahren allerdings ein Verwaltungsfehler in diesem Zusammenhang festgestellt.
Die vereinbarte Kostenteilung sei nicht rechtens gewesen, da die Anlieger „im Sinne des KAG NRW beitragspflichtig“ seien, schreibt die Verwaltung. Durch das KAG (Kommunalabgabengesetz) können die Gemeinden Beiträge für öffentliche Straßen, Wege und Plätze erheben.
Im Zuge der Bauarbeiten wurden Bäume gefällt und neue gepflanzt. Außerdem wurden Stromleitungen in den Gehwegen verlegt und die Straßenbeleuchtung optimiert. Insgesamt sind Kosten von etwa 174.000 Euro entstanden.
Kosten von insgesamt 174.000 Euro
Die Anwohner zeigten sich überrascht von der Nachricht. Die meisten Häuser in der gerade einmal 100 Meter langen Straße sind Mehrfamilienhäuser, die von den Eigentümern selbst oder von Mietern bewohnt werden.
Streit um Kommunal-Abgaben
Wird eine Straße mit Bürgersteigen oder Parkplätzen, Grün und Laternen grundlegend erneuert oder verbessert, sind die Kommunen nach dem NRW-Kommunalabgabengesetz verpflichtet, die Hauseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Grund dafür, dass nicht die Allgemeinheit alle Kosten trägt, ist die Überlegung, dass mit der schöneren Straße auch der Wohnwert der Gegend steigt – und damit theoretisch auch der Wert der Immobilien. Einen Teil dieses Wertzuwachses sollen die Eigentümer an die Allgemeinheit, also an die Staatshaushalte, in Form der Gebühren zurückgeben.
Nach heftigen Protesten von Hausbesitzern über die Höhe ihrer Abgaben erheben allerdings mehrere Bundesländer die Straßenausbaubeiträge nicht mehr: Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg.
Täglich nutzen viele Besucher des Friedhofs Höntrop die Gehwege im Wilkenkamp. Die Wege waren durch Baumwurzeln stark beschädigt und für Fußgänger nicht mehr sicher, hatte das Tiefbauamt argumentiert. Die Anlieger sollen nun für die Erneuerung aufkommen.
Arbeiten nach Sturm Ela
Nach dem Sturm Ela 2016 sollten die Stümpfe der beschädigten oder gefällten Bäume an der Straße entfernt werden, dabei hatte das Tiefbauamt festgestellt, dass ein Ausbau nötig wäre. „Es ist eine fertige Ortsstraße seit etwa 1963“, schilderte Arno Kräber, Sachbearbeiter für Erschließungsbeiträge im Tiefbauamt, „und seitdem ist da kaum etwas passiert“.
Die zunächst veranschlagten Kosten stiegen, aber es wurde übersehen, dass kein förmlicher Beschluss der Bezirksvertretung zum Ausbau vorlag. 2018 war die Straße überholt und die Baustelle abgenommen, 2020 stellte das Tiefbauamt die Schlussrechnung.
Verwaltung sieht sich in der Pflicht
„Bei der anschließenden Prüfung ist festgestellt worden, dass die Straße nach der Gebührenordnung abzurechnen ist. Dazu sind wir verpflichtet“, beschrieb Kräber. Es sei keineswegs ungewöhnlich, dass dazu auch nachträglich ein Beschluss der Politik eingeholt würde.
Die Bezirksvertretung jedoch teilte die Rechtsauslegung der Verwaltung nicht und versagte deshalb nachträglich ihr Einverständnis. Das müsse mit der Bezirksregierung oder dem Land geklärt werden, auch die Möglichkeit einer Förderung. Einen Beschluss im September 2022 für eine Rechnung von 2020 wollte sie nicht so einfach nachreichen.