Wattenscheid. UWG: Freie Bürger stellt einen Änderungsantrag im Rat zum August-Bebel-Platz. Die autofreie Variante soll noch einmal auf den Prüfstand kommen.

„Wir haben uns noch einmal intensiv mit der Auslobung zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes beschäftigt und festgestellt, dass einige Aspekte kritisch zu betrachten sind. Daher haben wir als Ratsfraktion einen Änderungsantrag formuliert, der in der kommenden Ratssitzung zu diskutieren sein wird“, sagt Hans-Josef Winkler, Bezirksfraktionsvorsitzender der UWG: Freie Bürger in Wattenscheid und Ratsmitglied.

„Die von dem Gutachter erstellte Matrix, in der die vier Varianten im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Verkehrsqualität dargestellt werden, ist fehlerhaft. Die Vorfestlegung auf die autofreie Variante auf Grundlage dieser Matrix ist äußerst fragwürdig und spiegelt nicht die Komplexität des gesamten Projektes wieder“, resümiert Winkler. So müsse unter anderem auch das Plangebiet auf die von dem Umgehungsverkehr betroffenen Gebiete ausgeweitet werden.

Mehr Beteiligung für Anwohner in Bochum-Wattenscheid

Winkler argumentiert: „Der Kfz-Verkehr würde sich im Falle einer autofreien Lösung im Wesentlichen auf die Straßenzüge Marienstraße / Swidbertstraße / Propst-Hellmich-Promenade / Berliner Straße / Lyrenstraße verlagern. Für diese Straßenzüge sind Vorschläge zu erarbeiten, die eine Abwicklung des Umgehungsverkehres weitestgehend ohne zusätzliche Belastungen der Anwohner einbeziehen. An der Erarbeitung der Vorschläge nehmen sie teil und können Vorschläge einbringen.“

In den Beratungen habe die Verwaltung nicht überzeugend dargestellt, warum ausschließlich eine autofreie Variante förderfähig sein soll. Die Förderrichtlinien für den Städtebau in NRW schrieben nicht ausdrücklich vor, dass dafür die Querung des Platzes ampelfrei gestaltet werden müsse.

Winkler: „Erst recht stellt sich die Frage, ob qualifizierte Stadtplanung sich nur noch an erwartete Fördergelder richten sollte, ohne die Bürger und durch zunehmenden Verkehr betroffene Anwohner an der Entscheidung zu beteiligen.“