Wattenscheid-Höntrop. Die Tempo 30-Zone an der Höntroper Straße ist nach Meinung der Bezirksvertretung Wattenscheid nicht lang genug. Das Tiefbauamt wird kritisiert.

„Wir werden nicht lockerlassen“, kommentierte Hans-Josef Winkler für die „UWG: Freie Bürger“ die Einstellung des Tiefbauamtes. Thema war in der Bezirksvertretung wieder einmal eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Höntroper Straße, die Ansichten zwischen Verwaltung und Politik gehen da weit auseinander.

Mit Mehrheit war im Wattenscheider Rathaus der Prüfauftrag im Frühsommer abgesegnet worden, ob die 30er-Zone im Höntroper Kern in Richtung Süden bis zur Einmündung der Gartenstraße und nach Norden ab dieser Stelle verlängert werden könne.

Tiefbauamt Bochum: Tempo 50 angemessen

Unter Berücksichtigung des Ausbaus und der Funktion der Straße besteht mit der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit den generellen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung eine „angemessene und ausreichende Geschwindigkeitsregelung“ (Tempo 50), lautete die Einschätzung von Sascha Ostwald für die Behörde.

Dass statistisch betrachtet in diesem Bereich kein Unfallschwerpunkt verzeichnet sei, beruhigte die Mitglieder der Bezirksvertretung keineswegs. In den der vergangenen drei Jahre ereigneten sich zwischen Op de Veih und Gartenstraße auf etwa 600 Metern insgesamt sieben Verkehrsunfälle. Jedoch wurde nur einer mit der Ursache „nicht angepasste Geschwindigkeit” erfasst, ein Alleinunfall eines Pedelec-Fahrers.

Zwei Schulen und eine Kita

Einhellig teilten die Fraktionen die Einschätzung, hier sei sehr wohl durch die Widar-Schule, die Realschule Höntrop und die Kindertagesstätte in der Flüchtlingsunterkunft Anlass gegeben, das Tempolimit zumindest bis in Höhe des Aldi-Marktes zu verlängern. Damit seien sehr wohl die „sozialen Einrichtungen“ mit direktem Zugang zur Höntroper Straße vorhanden.

Nachgeschlagen: Schon am Wattenscheider Hellweg

„Die Stadt will Tempo 30 auf dem Wattenscheider Hellweg einführen“, erfuhr die Bezirksvertretung vor knapp zwei Jahren. Die Situation wurde mit der Polizei überprüft: Eine „besondere Gefahrenlage“ bestehe nicht, trotzdem solle Tempo 30 gelten.Nach Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften wurde das einfacher, wenn „soziale Einrichtungen“ direkten Zugang zur Straße haben. An der Kirchschule waren diese Voraussetzungen gegeben.

Ortstermin zur Prüfung

Dafür spreche außerdem schon die Topographie, immerhin würden viele Verkehrsteilnehmer hier „Schwung für den Anstieg“ aus der Senke holen. Von all den Gegebenheiten solle man sich am besten bei einem Ortstermin noch einmal überzeugen. Was der Sprecher des Tiefbauamtes dann auch für eine erneute Prüfung zusagte.

Das Tiefbauamt hatte argumentiert, es gebe keinen Ermessens-Spielraum. Denn auf der Höntroper Straße als Teil des Vorbehaltsnetzes müsse der Durchgangsverkehr abgewickelt werden, und die höchstzulässige Geschwindigkeit müsse grundsätzlich 50 km/h, in Ausnahmefällen auch mehr betragen.

Gartenstraße wird beobachtet

Weiter nach Süden wurde der Stadtverwaltung der Kreuzungsbereich der Höntroper Straße/Eppendorfer Straße/Gartenstraße als Unfallschwerpunkt in den Fokus gerückt. Dieser werde durch die Verkehrsunfallkommission separat untersucht und bewertet, um dort noch Maßnahmen zu treffen.

In der Bezirksvertretung herrschte außerdem Einigkeit, dass die Gestaltung des Radweges auch überprüft werden müsste, damit in diesem Bereich heikle Situationen vermieden werden könnten.