Bochum-Wattenscheid. Innenminister Herbert Reul weiht am Donnerstag, 12. August, den Standort der NRW-Polizeireiterstaffel in Bochum-Wattenscheid offiziell ein.

Die NRW-Polizeireiterstaffel – bisher auf zwei Standorte in NRW verteilt – besteht aus 32 Dienstpferden und 42 Beamten. Sie wird insbesondere bei Einsätzen aus besonderem Anlass wie Fußballspielen, Demonstrationen und größeren Versammlungen eingesetzt.

Neue Verkehrsanbindung

Für die Ansiedlung der Staffel an der Zollstraße 166 in Wattenscheid-Höntrop wurde auch die Anbindung der Zollstraße an den Zeppelindamm und die Zufahrtsituation verändert. Der Standort liegt auf dem Rüsing-Hof. Die bisherige Zufahrt der Hofanlage erfolgte ausschließlich in nordwestlicher Richtung durch die Wohnsiedlung. Die direkte Anbindung in südlicher Richtung an den Zeppelindamm war durch Absperrpoller unterbunden, um Durchgangsverkehr zu vermeiden.

Minister weiht Staffel ein

NRW-Innenminister Herbert Reul weiht am Donnerstag, 12. August, um 12 Uhr die neue Landesreiterstaffel in Höntrop an der Zollstraße 166 offiziell vor geladenen Gästen und der Presse ein.

Ein Termin für die interessierte Öffentlichkeit ist auch geplant, steht aber aufgrund der Corona-Lage derzeit noch nicht fest und werde rechtzeitig mitgeteilt.

Der zu erwartende Zusatzverkehr durch Einsatzfahrzeuge und Beschäftigte der Landesreiterstaffel hätte durch die bisher nur schwach belastete, teils enge Siedlungsstraße abgewickelt werden müssen – was aus verkehrlicher Sicht ungünstig und vor dem Hintergrund von Einsatzfahrten mit größeren Fahrzeugen problematisch erschien. Deshalb wurde eine Neuregelung getroffen, die kürzlich größtenteils umgesetzt wurde.

Neue Abbiegespur auf dem Zeppelindamm in Höhe Zollstraße für die Landesreiterstaffel der Polizei.
Neue Abbiegespur auf dem Zeppelindamm in Höhe Zollstraße für die Landesreiterstaffel der Polizei. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

NRW-Polizeistaffel auf Rüsing-Hof

Die neue Erschließung des Reiterstaffel-Geländes wird ausschließlich Richtung Süden über die Zollstraße an den Zeppelindamm (Landesstraße 651) angebunden. Dafür ist die Verlagerung der Abpollerung in die Zollstraße, zwischen privater Zufahrt des Landwirtes und der Zufahrt der Landesreiterstaffel notwendig. Das Ziel sei weiterhin die Vermeidung von Durchgangsverkehr und der damit einhergehenden zusätzlichen Verkehrsbelastung für die Anwohner. Das war auch Thema in der Bezirksvertretung Wattenscheid und im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur.

Anwohner Volker Müller sagt, dass „diese Zufahrtregelung von den meisten Anliegern begrüßt wird, auch vor dem Hintergrund, dass nachts die Einsatzfahrzeuge der Polizei zurückkehren“. Er begrüßt zudem, dass Radstreifen dort am Zeppelindamm eingerichtet werden sollen „und damit die Lkw auf dem Mehrzweckstreifen verschwinden. Damit endet hoffentlich auch das Müllaufkommen am Straßenrand“. Und ganz

Dienstgebäude, Abstellflächen und Trainingsgelände wurden für die NRW-Pferdestaffel der Polizei in Bochum-Wattenscheid errichtet.
Dienstgebäude, Abstellflächen und Trainingsgelände wurden für die NRW-Pferdestaffel der Polizei in Bochum-Wattenscheid errichtet. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

offenbar wird jetzt dort auch vermehr „geblitzt“, um Raser zu stoppen.

Absperrpoller werden verlagert

Neben der Verlagerung der Abpollerung und der damit verbundenen Öffnung der Zollstraße wurde eine Linksabbiegerspur auf dem Zeppelindamm markiert, „um die geordnete Einfahrt auch von mehreren Gespannen ohne Konflikte zu ermöglichen“, so das städtische Tiefbauamt. Grundsätzlich bleibe die Nutzung jedoch Dienstfahrzeugen und Anliegern der Landesreiterstaffel vorbehalten.

Zu- und Abfahrt über Zeppelindamm

Die Verkehrsführung an der Einmündung Zollstraße/Zeppelindamm erfolgt durch neue Markierungen und Beschilderungen. Schilder sollen auch auf die Zufahrtsbeschränkung der Zollstraße und auf die Freigabe nur für Dienstfahrzeuge und Anlieger hinweisen. Die Ausfahrt aus der Zollstraße auf den Zeppelindamm soll nur nach rechts möglich sein. Eine Trennung der Ein- und Ausfahrbereiche wird mittels kleiner Sperrfläche vorgegeben. Die Baukosten dafür belaufen sich auf eine Gesamtsumme von rund 18.000 Euro und werden vom Land NRW getragen. Der städtische Haushalt wird nicht beansprucht.