Wattenscheid. Bei der Baulandentwicklung im „Bahnhofsquartier Wattenscheid“ (Wilhelm-Leithe-Weg/Ridderstraße) schlägt die Stadt eine neue Strategie ein.
Dazu muss der Vertragstext verändert werden; der Entwurf wurde am Dienstag der Wattenscheider Bezirksvertretung vorgelegt und ist am 12. Dezember Thema im Rat. Jetzt soll die NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH die Stadt Bochum „treuhänderisch bei der Entwicklung der Baugebiete unterstützen, indem sie die Grunderwerbsverhandlungen führt, Grundstücke erwirbt und sie in Abstimmung mit der Stadt entwickelt und vermarktet“.
Ursprünglich war eine Einbringung in das Landesprogramm der Kooperativen Baulandentwicklung beabsichtigt. Der dafür notwendige städtische Zugriff auf Wohnbau- und gemischte Bauflächen in ausreichendem Umfang konnte jedoch laut Stadt im Rahmen der Eigentümerverhandlungen am Standort nicht hergestellt werden. Für den Bereich „Wilhelm-Leithe-Weg/ Ridderstraße“ musste deshalb eine neue Handlungsstrategie entwickelt werden unter Einbindung der neuen Eigentümerin der Fläche „Wilhelm-Leithe Weg Süd“, der DZ Immobilien und Treuhand GmbH. Die Ankaufsgespräche für die bislang nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Teilflächen laufen, der Abschlusszeitpunkt sei jedoch noch offen.
Abgestimmte Entwicklung des Gesamtraums
Die Stadt und die DZ Immobilien und Treuhand GmbH (als Entwicklerin der Fläche „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“) streben eine inhaltlich und zeitlich abgestimmte Entwicklung des Gesamtraums „Bahnhofsquartier Wattenscheid“ an. Ziel sei, „benötigte Wohnungsangebote für weite Kreise der Bevölkerung bereitstellen zu können“. Vereinbart wurde eine Aufteilung der Kosten für Planungen und Maßnahmen, die den Gesamtbereich betreffen.
Tunnel wird verlängert
Im Bereich „Wilhelm-Leithe-Weg Nord“, direkt am neu geplanten Südausgang des Bahnhofs, soll ein urbanes, nutzungsgemischtes Quartier entstehen, an das sich im Westen Gewerbeflächen anschließen. Der Bereich „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ soll als Wohnstandort entwickelt werden.
Der Personentunnel am Bahnhof Wattenscheid soll als Verbindung zu dem neuen Quartier verlängert werden.
Die Stadt betont, dass sie bei allen inhaltlichen Entscheidungen die Herrin des Verfahrens bleibt. NRW.Urban KE stelle als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ lediglich Unterstützungsleistungen für die kommunale Baulandentwicklung bereit. Die letztliche Entscheidung über die zukünftige bauliche Nutzung aller Flächen verbleibe auch nach Abschluss des Vertrags beim Stadtrat. Falls sich im weiteren Verlauf zeige, dass kein Zugriff auf die vorgesehenen Flächen hergestellt werden kann und eine Entwicklung des Gebietes nicht möglich ist, könne das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden. In diesem Falle würden lediglich die bis dahin entstandenen Projektmanagement- und Planungskosten anfallen, die aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren sind.
Ankaufsgespräche mit den zentralen Flächeneigentümern
Die Ankaufsgespräche mit den zentralen Flächeneigentümern werden fortgesetzt. Weiterhin sollen unmittelbar für alle Teilflächen weitere erforderliche Planungsschritte zur Entwicklung der Bauflächen eingeleitet werden. Vorgesehen ist, im Bereich „Wilhelm-Leithe-Weg Nord“, direkt am neu geplanten Südausgang des Bahnhofs Wattenscheid, ein urbanes, nutzungsgemischtes Quartier zu entwickeln, an das sich im Westen Gewerbeflächen anschließen. Der Bereich „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ soll als Wohnstandort entwickelt werden. Den zentralen Ausgangs- und Anknüpfungspunkt für die Entwicklung des Gesamtbereiches bildet dabei die Entwicklung der Flächen nördlich des Wilhelm-Leithe-Wegs in Verbindung mit der beabsichtigten Verlängerung des Personentunnels am Bahnhof Wattenscheid, als zukünftiger RRX-Halt.
Im nächsten Schritt soll auf dieser Grundlage ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Konkretisierung der Planung für die Teilbereiche vorbereitet und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der relevanten Akteure zeitnah durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen Fachgutachten beauftragt und bearbeitet werden. Die Ergebnisse dieses Planungsprozesses bilden die Grundlage für die Bauleitplanung.