Wattenscheid. 76 Mitarbeitern hatte die zum Radici-Konzern gehörende Firma Steilmann am 30. Juni die betriebsbedingte Kündigung überreicht. Nach dieser Kündigungswelle kommt nun die Protestwelle gegen die Entlassungen beim Arbeitsgericht an.
76 Mitarbeitern hatte die zum Radici-Konzern gehörende Firma Steilmann am 30. Juni die betriebsbedingte Kündigung überreicht. Damit schrumpfte die Belegschaft auf rund 160 Beschäftigte. Nach dieser Kündigungswelle kommt nun derzeit die Protestwelle gegen die Entlassungen beim Arbeitsgericht an.
Zu den Rechtsanwälten, die gekündigte Mitarbeiter vertreten, gehört unter anderem Wolfgang Dressler. Er hat für 16 Steilmann-Beschäftigte – darunter Mitarbeiter mit über 25 Jahren Betriebszugehörigkeit – eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Da vorgeschaltete Gütetermine erfolglos gewesen seien, folgten am Mittwoch die ersten vier Kammertermine vor dem Arbeitsgericht.
Sieht das Gericht formelle Fehler?
„Zwei wurden durch einen Vergleich beendet, der immerhin die doppelte Sozialplanabfindung vorsieht”, erklärt Wolfgang Dessler. „In den beiden anderen Verfahren wurde die Kündigung aufgrund formeller Gründe vom Gericht für unwirksam erklärt, da keine ordnungsgemäße Betriebsratanhörung stattfand.” Weitere Kammertermine folgen in der nächsten Woche, zum Jahresende sowie im Februar und März. Wolfgang Dressler meint, dass das Gericht auch hier formelle Fehler bei den Kündigungen beanstanden werde.
Dressler: „Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Klagen oftmals zu Verbesserungen bei der Abfindung geführt haben oder Kündigungen zurückgenommen werden mussten.”