Recklinghausen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamten, die im März bei den tödlichen Schüssen eines Mannes auf seine Frau in Recklinghausen zugegen waren, eingestellt. Auch polizeiinterne Disziplinar-Maßnahmen müssen die beiden Beamten nicht befürchten.
Es wird keine Anklage geben gegen die beiden Polizisten, die Ende März vor Ort waren, als ein 51 Jahre alter Mann seine getrennt lebende Frau (47) mit sieben Schüssen niederstreckte. Die Ermittlungen gegen die Beamten wegen fahrlässiger Tötung wurden eingestellt.
Der Bochumer Oberstaatsanwalt, Dr. Christian Kuhnert, bestätigte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Polizisten. Sie waren zum Schutz der Frau mit im Haus an der Weserstraße. Die 47-Jährige hatte um Beistand gebeten, um Sachen aus der Wohnung holen zu können.
Polizisten verletzten Sorgfaltpflicht nicht
Die Beamten hätten ihre "Sorgfaltspflicht nicht verletzt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bochum. Auch der Dienstherr, die Polizeipräsidentin in Recklinghausen, Friederike Zurhausen, konnte kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter erkennen. "Disziplinar-Maßnahmen sind nicht vorgesehen", erklärte Polizei-Sprecherin Ramona Hörst.