Marl. / Essen. .
Eifersucht zeichnet sich immer mehr als Motiv des 36 Jahre alten Marlers Maik W. heraus, der am Abend des 21. Mai vor den Augen seiner Kinder seine 33 Jahre alte Ehefrau Katja erstach. Der Angeklagte selbst schweigt am zweiten Prozesstag vor dem Essener Schwurgericht zu der Tat, hat aber die Verantwortung für die Tötung übernommen.
Eine Chance hatte die 33-Jährige nicht, als ihr Maik W. mit einem großen Fahrtenmesser gegenüberstand. Rechtsmediziner Thomas Kamphausen hat an der Leiche der Frau keinerlei Abwehrverletzungen festgestellt. Als sie stand, muss sie ein heftiger Messerstich in den Hals, der die Schlagader durchtrennte, getroffen haben. Zwei weitere Stiche in Brust und Bauch trafen sie auch im Stehen. Als sie zu Boden sackte und auf dem Bauch lag, muss der Täter ihr in den Rücken gestochen haben. Über 20 Stiche trafen sie insgesamt.
Freundinnen erzählte die Getötete, dass Maik W. extrem eifersüchtig sei. Das passt zu dem, was am 21. Mai tagsüber geschah. Katja W. hatte zu einem früheren Freund Kontakt aufgenommen. Er lud sie morgens zu einem Kaffee ein. Sie warnte ihn, erzählt der 38-Jährige. Sie komme gerne, hätte sie geantwortet. Aber ihr Mann sei so eifersüchtig, dass sie auf dem Hof parken wolle.
Vormittags trennten sie sich wieder. Er fuhr zu seiner Freundin. Als er sich abends von dieser verabschiedete und losfuhr, telefonierte diese ihn zurück. Sie habe eine seltsame facebook-Nachricht erhalten, die er ihr erklären solle. Als er bei der 26-Jährigen ankam, sah er die Nachricht auf dem PC-Bildschirm. „Dein Freund war mit meiner Katja im Bett“, schrieb offenbar Maik W.. Die 26-Jährige vor Gericht: „So eine Nachricht findet man nicht wirklich toll.“ Ihr Freund hätte aber gesagt, der Maik sei ein Spinner und sehr eifersüchtig. Später, so der 38-Jährige, hätte er dem Angeklagten eine Nachricht geschickt, sie sollten sich treffen. Doch kurz darauf habe er im Internet von der Bluttat an der Sickingmühler Straße gehört. Ihm war schnell klar, worum es ging.
Verteidiger Hans Reinhardt bestätigte noch einmal, dass sein Mandant schweigen werde. Er entbinde aber seine behandelnden Ärzte im Gefängniskrankenhaus Fröndenberg von ihrer Schweigepflicht. Sie könnten dann erzählen, was er ihnen über die Tat berichtet hat.