Marl. / Essen. . Ob der Marler Maik W. (36), der seine Ehefrau vor den Augen der Kinder erstach, wegen Mordes zu lebenslanger Haft oder „nur“ wegen Totschlags verurteilt wird, das hängt von der Beweiswürdigung durch das Essener Schwurgericht ab.

Ob der Marler Maik W. (36), der seine Ehefrau vor den Augen der Kinder erstach, wegen Mordes zu lebenslanger Haft oder „nur“ wegen Totschlags verurteilt wird, das hängt von der Beweiswürdigung durch das Essener Schwurgericht ab. Psychiater Norbert Leygraf machte am Montag deutlich, dass er keine klare Empfehlung abgeben kann, in welchem Zustand der Angeklagte am 21. Mai zustach.

Das Paar, das drei Kinder hat, trennte sich Anfang des Jahres auf Initiative der Ehefrau. Sie blieb mit den Kindern – sieben, fünf und drei Jahre alt – in der Sickingmühler Straße wohnen. Bekannt ist, dass die Eheleute auch nach der Trennung Sex hatten. Er sagt, dies sei immer auf Wunsch seiner Frau erfolgt. Freundinnen der Getöteten erzählen, die 33-Jährige habe geklagt, dass der Angeklagte für die Betreuung der Kinder Sex gefordert hätte.

"Tiefgreifende Bewusstseinsstörung"

Psychiater Leygraf sieht das kritisch: „Mal sind sie getrennt, mal wieder zusammen. Es gibt keine klare Situation, mit der man sich abfinden kann.“ Der psychologische Gutachter Boris Schiffer hatte den durchschnittlich intelligenten Angeklagten zuvor als selbstunsicheren, eher unreifen Mann beschrieben, als einen Mann mit großer Angst, verlassen zu werden. Diese Persönlichkeit, so Leygraf, passe zu einer affektiven Tat. Auch die 20 Stiche vor den Augen der Kinder seien Indiz für einen Affekt, für eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung. Entscheidend sei aber, ob der Angeklagte seine Frau am 21. Mai „in guter oder in böser Absicht“ besuchte. Hatte er das laut Richter Andreas Labentz „Riesenmesser“ eher zufällig dabei, weil er es zum Schnitzen immer mitnahm? Oder brachte er es mit, weil er die Frau erschrecken oder töten wollte? Ob Affekt oder nicht sei eine Frage der Beweiswürdigung. Leygraf: „Es hängt alles vom Messer ab.“

Am Freitag soll es ein Gerichtsurteil geben

Zuvor hatten Erzieherinnen eines Kinderheimes erzählt, wie es den Kindern geht. Nach außen machten sie einen guten Eindruck, nachts werde aber deutlich, wie schwer die Situation für sie sei, wie unruhig sie seien. Am Freitag will das Gericht die Plädoyers hören und urteilen.