Vest. . 8400 Schadensfälle hat der VBHG in 2011 abgewickelt – der Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundstückseigentümer, der 22 300 Mitglieder im Ruhrgebiet und Saarland vertritt.
15 700 Ortstermine haben die 39 Mitarbeiter wahrgenommen, verkündete Verbandsvorsitzender Jürgen Wibelitz vor der Verbandstagung am Stammsitz Herten. Für die 3543 Mitglieder im Kreis Recklinghausen wurden 738 Fälle abgeschlossen, bei denen der VBHG über 2,9 Millionen Euro als Reparatursumme für seine Mitglieder herausschlug sowie 196 000 Euro an Ausgleichszahlungen für Wertminderungen an Gebäuden. Die Zahlen seien gegenüber 2010 „etwa gleichgeblieben“, sagt Achim Sprajc, stellvertretender Geschäftsführer.
Ein Thema bleibt nach der Auflösung des Landtags insbesondere die vieldiskutierte Dichtheitsprüfung vor allem in den Bergbaurevieren, wie VBHG-Geschäftsführer Detlev Finke erläuterte. Damit gemeint ist die Prüfungspflicht privater Entwässerungsleitungen vom Haus zum Straßenkanal für Grundstückseigentümer bis 2015. „Das schien schon fast gestorben zu sein, nun wird es wohl auf eine etwas abgemilderte Form hinauslaufen.“
Regulierung sei meistens ein Kompromiss
Gleichwohl sei die Prüfung für Eigentümer manchmal sinnvoll. „Es ist eine Gratwanderung für uns: Wenn wir die Dichtheitsprüfung empfehlen und es findet sich kein Bergbauschaden, sind wir die Bösen.“ Wenn der Verband aber empfehle, mit der Prüfung zu warten und dann sei ein Schaden verjährt, gelte das gleiche. „Ein schwieriges Thema, die Rechtslage ist unsicher.“
Die Regulierung in solchen Fällen sei meistens ein Kompromiss, ganz selten seien beide Seiten zufrieden. Man könne auch nicht immer eindeutig sagen, ob ein Schaden an der Abwasserleitung vom Bergbau komme, so Finke. „Im Bergsenkungsgebiet ist es aber wahrscheinlich, das ist ja unser Argument gegenüber der RAG“, fügte Wibelitz hinzu. Schäden in dem Bereich könnten schnell in die Tausende gehen, sagen die Fachleute.
Geprägt werde das Geschäft aber immer noch von Rissschäden an Gebäuden, „das sind 85 bis 90 Prozent aller Fälle“, verdeutlichte Diplom-Bauingenieur Johannes Schürken, geschäftsführendes Mitglied des VBHG-Vorstands. Solche Risse könnten meistens so verschlossen werden, das dieselbe Stabilität wie zuvor gewährleistet sei „und man sich keine Sorgen machen muss“. In den vergangenen 15 bis 20 Jahren habe es keine spektakulären Fälle mehr gegeben, wo Bewohner ihr Haus verlassen mussten.
Erdstufen als Besonderheiten
Eine Besonderheit seien Erdstufen, die durch den Abbau entstehen. „Das können 2 Zentimeter sein, aber auch 2,5 Meter“, macht Schürken klar. Unter dem Hittorf-Gymnasium in Recklinghausen verlaufe so eine Spalte, von Süden nach Nordwesten durchziehe sie die ganze Festspielstadt. „Solche Schäden können beträchtlich sein, bei kleinen Gebäuden nicht selten Totalschäden.“ In der Hertener Wilhelmstraße in der Innenstadt musste wegen so einem Riss einmal ein Mehrfamilienhaus geräumt werden.
Seit 2005 fordere der VBHG, dass solche Unstetigkeitszonen vom Bergbau dokumentiert werden, weil zehn oder 20 Jahre nach dem Abbau sonst niemand mehr davon wisse. „Die RAG ist jetzt bereit, das auf freiwilliger Basis zu machen“, freut sich Bergbauingenieur Schürken.