Sagt Bürgermeister Werner. Die Verwaltung wartet die Urteilsbegründung ab, bevor der Rat über weitere Schritte entscheidet

Bürgermeister Wolfgang Werner (parteilos), Petra Weiß (1. Beigeordnete) Foto: Christoph Joemann
Bürgermeister Wolfgang Werner (parteilos), Petra Weiß (1. Beigeordnete) Foto: Christoph Joemann © WAZ FotoPool

Datteln. Seine Leute hätten gut geschlafen. Weil sie meinen, „wir haben alles richtig gemacht”. Bürgermeister Wolfgang Werner (parteilos) gab sich locker. „Viel sagen kann man eigentlich nicht, weil die Urteilsbegründung noch aussteht.” Dann sagte er allerdings doch einiges zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das am Donnerstag, wie berichtet, den Bebauungsplan für das neue Eon-Kraftwerk für unwirksam erklärt hatte.

Das Planverfahren sei nicht übers Knie gebrochen worden. „Die Stadtverwaltung hat sich genug Zeit gelassen für eine sorgfältige Prüfung und Bearbeitung aller in das Planfeststellungsverfahren einbezogenen Belange.” Dabei habe der „vorsorgende Schutz der Bürgerinnen und Bürger einen besonders hohen Stellenwert” eingenommen. Den vom Gericht als nicht plausibel bezeichneten Flächenverbrauch von 64 ha rückte Werner in ein anderes Licht: „Platz für eine Kraftwerks-Erweiterung ist hier definitiv nicht vorhanden. Die Fläche reicht gerade für das jetzt gebaute Kraftwerk.”

Im Zuge der Planungen habe sich die Verwaltung ab August 2006 anwaltlich beraten lassen, erläuterte Stadtplaner Karl-Heinz Marscheider. Außerdem hätte die Stadt ständig Kontakt zur Bezirksregierung gehabt. Es habe nie Zweifel daran gegeben, dass an dieser Stelle ein Kraftwerk gebaut werden kann. Wolfgang Werner: „Ausgangspunkt für die planerischen Überlegungen war das vorhandene Eon-Bahnstromkraftwerk und die dafür bereits seit vielen Jahren größtenteils gesicherte Erweiterungsfläche auf der Ostseite des Dortmund-Ems-Kanals.”

Stichwort Umwelt. Dazu hatte das Gericht festgestellt, bei der Erstellung des Bebauungsplans sei den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Bürgermeister Werner konterte diese Einschätzung mit Verweis auf den landschaftspflegerischen Begleitplan und sorgfältige gutachterlicher Ermittlungen und Bewertungen.

Die Frage, wie es nach dem Urteil des OVGs weitergehen solle, weitete der Verwaltungschef aus. Wie es denn in Deutschland weiter gehen solle? Wörtlich meinte er: „Wo gibt es denn künftig noch Standorte für Kraftwerke in NRW? Wollen wir weiterhin unsere 40 Jahre alten Kraftwerke betreiben?”

Dem Rat der Stadt bleibt die Aufgabe, über weitere Schritte zu entscheiden. Natürlich denkt die Verwaltung an eine Nichtzulassungsbeschwerde. Wenn der Bebauungsplan saniert werden müsse, „würden wir bei der öffentlichen Auslegung wieder anfangen”. An einen Baustopp will man im Rathaus nicht denken.