Velbert. . Immer wieder parkten Autos und Lkw die Einfahrt seiner Kfz-Werkstatt zu. Über die Falschparker ärgerte sich der Velberter so sehr, dass er einen vor der Einfahrt stehenden Lkw anzündete. Erheblich betrunken war der Mann bei der Brandstiftung. Ein Polizist hatte ihm zuvor geraten, „sich etwas einfallen zu lassen“.
Den Rat eines unbekannten Polizisten hatte ein 55-jähriger Velberter vor gut einem Jahr etwas zu ernst genommen – und fand sich deshalb jetzt vor Gericht wieder.
Das war passiert: Dem Angeklagten gehört eine ehemalige Kfz-Werkstatt an der Hardenberger Straße. Immer wieder parken Autos und Lkw seine Einfahrt zu. So auch am 20. November letzten Jahres. Ein Lastwagen versperrte die Zufahrt, der Fahrer war nicht in Sicht. „Ich habe in der benachbarten Spielothek nachgefragt und auch an der Baustelle, die es damals auf der Hardenberger Straße gab. Aber da wusste auch keiner, wem der Laster gehört“, gab der Vater einer erwachsenen Tochter an. Ziemlich verärgert sei er da schon gewesen. Also habe er die Polizei angerufen: „Die sagten dann, das Ordnungsamt wäre zuständig.“ So folgte der nächste Anruf. „Und beim Ordnungsamt hieß es wiederum, die Polizei wäre zuständig.“ Ein drittes Telefonat war nötig: „Ich habe also noch einmal die Polizei angerufen. Der Beamte sagte mir dann, er könne mir auch nicht helfen, ich solle mir was einfallen lassen.“
2,64 Promille im Blut
Und genau das tat der 55-Jährige, der inzwischen auch noch ziemlich betrunken war (2,64 Promille laut Blutuntersuchung): Er schlug die Scheibe zum Fahrerhaus des Lkw ein, schüttete Bremsreiniger in die Kabine und zündete die Flüssigkeit an. Die Fahrerkabine brannte daraufhin weitgehend aus. Rund 5000 Euro Schaden richtete das Feuer an, die Verhaftung erfolgte bereits einen Tag später. Der Angeklagte gestand die Tat sofort gegenüber den Polizisten. Und auch vor Gericht zeigte er sich geständig.
Kein Problem war es daher, eine geeignete Strafe für den Mann zu finden. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung waren sich ziemlich einig: ein Jahr und vier Monate solle es für die Brandstiftung geben – natürlich auf Bewährung. Zumal der Velberter ein bis dahin lupenreines Vorstrafenregister aufweisen konnte. Dazu kommt eine Geldstrafe, und er muss den Schaden wieder gut machen – also dem Halter 5000 Euro ersetzen. Eine weitere Auflage: Er bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der ihm helfen soll, seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen. Er sei zwar nicht süchtig, gab der 55-Jährige an, aber er trinke schon recht viel.
Der Richter folgte den Anträgen und gab dem nun Verurteilten noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Ich kann ihren Ärger über die Falschparker gut nachvollziehen. Auch, dass sich keiner zuständig fühlte. Aber es wäre doch besser gewesen, einfach den Abschleppdienst zu rufen.“