Velbert. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag nicht zahlte, bekam bislang eine Vollstreckungs-Ankündigung der Stadtverwaltung. Jetzt nicht mehr.

Es sind 18,36 Euro monatlich, die fast jeder Haushalt in Velbert zahlen muss. Egal, ob man regelmäßig die ARD-Tagesschau schaut, nur mal gelegentlich in den ZDF-Fernsehgarten hineinzappt, im Auto viel lieber den lokalen Radiosender statt eines WDR-Rundfunkprogramms hört oder nicht mal einen Fernseher hat.

Die Rede ist vom Rundfunkbeitrag, den viele noch immer als GEZ-Gebühr bezeichnen. Verschiedene Gesetze und Staatsverträge – unter anderem der Rund­funk­finan­zierungs­staats­ve­rtrag – und Gerichtsurteile regeln, wer zahlen muss und wer vom Beitrag befreit ist.

Was passiert, wenn Velberter den Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Aber was passiert eigentlich, wenn man den Beitrag nicht zahlen kann oder will? Der Rund­funk­beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fällig­keit zu zahlen. Wird der rück­ständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt – samt Säumnis­zuschlag von mindestens acht Euro.

Es sind verschiedene Formen der Vollstreckung möglich

Der nächste Schritt wäre dann eine Vollstreckung. Dazu heißt es auf der Homepage des Beitragsservices, der seinen Sitz in Köln hat: „Die Voll­streckung des Rund­funk­beitrags richtet sich nach den gesetz­lichen Rege­lungen in den einzelnen Bundes­ländern. Je nach Bundes­land er­folgt die Voll­streckung durch kommunale Voll­streckungs­be­hörden wie Stadt­kassen, die Finanz­be­hörden oder die Gerichts­voll­zieher.“ Möglich seien verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen, heißt es dort weiter: Sach­pfändungen, Konto­pfändung, Lohn- und Gehalts­pfändung, Pfän­dung von Sozial­leistungen (bei­spiels­weise Kranken­geld, Rente, Arbeits­losen­geld), Pfän­dung von Lebens­versicherungs­an­sprüchen.

Früher galt: Wer einen Fernseher oder ein Radio hat, muss GEZ-Gebühren zahlen. Mittlerweile ist der Rundfunkbeitrag von jedem Haushalt zu zahlen, auch wenn man gar keinen Fernseher besitzt.
Früher galt: Wer einen Fernseher oder ein Radio hat, muss GEZ-Gebühren zahlen. Mittlerweile ist der Rundfunkbeitrag von jedem Haushalt zu zahlen, auch wenn man gar keinen Fernseher besitzt. © dpa | Caroline Seidel-Dißmannel

WDR hat pro Monat rund 90 Vollstreckungsersuchen in Velbert gestellt

Zuständig für die Vollstreckung war in der Vergangenheit die Stadtkasse Velbert, die vom WDR monatlich rund 90 Vollstreckungsersuchen bekommen hat, wie Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach auf WAZ-Anfrage mitteilt. So summierten sich die Ersuchen auf mehr als 1000 pro Jahr. Ein nicht unbeträchtlicher Aufwand für die Stadt Velbert, wenn auch nicht vergleichbar mit größeren Ruhrgebiets-Städten wie Duisburg, wo es rund 10.000 Fälle pro Jahr gab.

Stadt Velbert hat für Bearbeitung nur 37 Euro pro Vollstreckungsfall erhalten

„Für jeden Fall wurde der Stadtverwaltung Velbert zuletzt eine Aufwandspauschale in Höhe von 37 Euro gezahlt“, so Blißenbach: „Eine auf Inititiative und mit Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vor rund sechs Jahren durchgeführte verwaltungsinterne Kostenuntersuchung ergab im Ergebnis, dass der personelle und finanzielle Aufwand der Stadtkasse Velbert für die Bearbeitung eines Vollstreckungsfalles deutlich über der damals gezahlten Aufwandspauschale von 23 Euro je Fall lag. In der Folge wurde die Aufwandspauschale auf 37 Euro je Fall angehoben.“

Seit Anfang des Jahres treibt die Stadt den Rundfunkbeitrag allerdings nicht mehr ein. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die seit 1. Januar 2024 in allen NRW-Gerichtsbezirken gilt: Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Eintreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge selbst wahr.

Statt eines Mitarbeiters der Stadt Velbert kommt künftig der Gerichtsvollzieher

Rundfunkbeitrag

Mit dem Rund­funk­beitrag werden nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch die Landes­medien­anstalten finan­ziert.

Vom dem monatlichen Betrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat ent­fallen auf die ARD 12,78 Euro, auf das ZDF 4,69 Euro, auf das Deutschlandradio 0,54 Euro und auf die Landesmedienanstalten 0,35 Euro.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent anzuheben, auf dann 18,94 Euro pro Monat.

Mittlerweile hat jeder Haushalt (außer Nebenwohnungen) und jede Betriebsstätte den Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob ein klassisches Empfangsgerät vorhanden ist, befreit werden kann man aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen.

Das heißt aber nicht, dass säumige Zahler sich seither vor der Zahlung drücken können. Der WDR betont: „Lässt sich ein Fall trotz mehrerer schriftlicher Zahlungsaufforderungen nicht klären, bindet der WDR, wie es das Gesetz vorsieht, einen Gerichtsvollzieher ein.“ Somit steht dann statt eines städtischen Mitarbeiters künftig der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Neben den Rundfunkbeiträgen vollstreckt Velberter Stadtverwaltung rund 27.000 Fälle pro Jahr

Langeweile kommt in der Stadtkasse Velbert durch den Wegfall der Rundfunkgebühren-Ersuchen nicht auf: „Außer der Vollstreckung für den WDR hat die Stadtkasse Velbert noch weitere rund 27.000 Fälle pro Jahr in der Vollstreckung zu bearbeiten“, erläutert Blißenbach. „Diese Fälle wurden Anfang des Jahres nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden einer Mitarbeiterin auf die vier verbliebenen Sachbearbeiterinnen im für die Vollstreckung zuständigen Innendienst der Stadtkasse Velbert verteilt.“