Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungskonform erklärt. Doch worum ging es eigentlich genau in dem Streit?
Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch über den Rundfunkbeitrag geurteilt. Um was ging es dabei genau? Wir klären die wichtigsten Fragen.
1. Was ist der Runfunkbeitrag?
Mit dem Rundfunkbeitrag finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender von
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, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat.
Zuvor ging es bei der „GEZ-Gebühr“ danach, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß. Weil sich das nur schwer kontrollieren ließ, sorgte die Regelung für Schlupflöcher. Das neue System löste dieses Problem.
2. Wieviel Geld kommt durch den Rundfunkbeitrag zusammen?
Im vergangenen Jahr blieben die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nahezu stabil. Sie betrugen 7,974 Milliarden Euro – das war ein Minus von 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Beim Beitragsservice waren Ende 2017 rund 39 Millionen Wohnungen gemeldet.
3. Um was ging es bei dem Urteil?
Die Richter entschieden insbesondere über drei Aspekte: Zum einen ging es um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer ist. Der Verfassungsgericht urteilte: nein.
Zum anderen entschied das Gericht darüber, ob das Gleichheitsgebot im Grundgesetz verletzt wird, weil der
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nicht mehr wie früher an Empfangsgeräte geknüpft, sondern pro Wohnung eingezogen wird. Hier errangen die Kläger insofern einen Sieg, als die Richter beanstandeten, dass Besitzer von zwei Wohnungen bisher doppelt Rundfunkgebühr zahlen mussten. Diese Regelung sei abzuschaffen.
Unternehmen müssen hingegen weiter für jede Filiale einen Beitrag zahlen, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Außerdem muss für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden. Die Klage des Autovermieters Sixt war damit nicht erfolgreich.
4. Welche Folgen hat das Urteil?
Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (bekö/cho/dpa)