Duisburg. Die Stadt Duisburg treibt seit dem 1. Januar 2024 keine GEZ-Gebühren mehr ein – die Hintergründe und die neuen Regelungen zu offenen Forderungen.

Die Stadt Duisburg treibt seit 1. Januar 2024 keine GEZ-Gebühren mehr ein. Dies hat Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Nachfrage der Redaktion bestätigt. Er erklärt die Hintergründe.

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So hatte das Amt für für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg, wie für alle anderen öffentlich-rechtlichen Forderungen, die Vollstreckung für den WDR beziehungsweise den Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios bis Ende 2023 übernommen. Durchschnittlich 10.000 solcher Ersuchen seien pro Jahr übermittelt worden.

GEZ: Stadt Duisburg treibt Gebühren nicht mehr ein

Wer dann nicht auf eine Zahlungsaufforderung der Duisburger Stadtkasse reagierte, musste mit weitergehenden Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Konten- und Lohnpfändungen oder Mobiliarvollstreckung rechnen. Diese seien durch die Stadt ermittelt und vorbereitet worden. „Die Konten- oder Lohnpfändungen wurden dann direkt durch den WDR beziehungsweise den Beitragsservice durchgeführt“, erläutert Hiedels.

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Warum aber ist die Stadt Duisburg nicht mehr für die gestzlich geregelte Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen verantwortlich? Dies liegt an einer gesetzliche Änderung vom 1. Dezember 2021. Demnach geht die Vollstreckung von offenen Zahlungen spätestens zum 1. Januar 2026 von den Kommunen auf den WDR über.

Neue gesetzliche Regelung zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

In ausgesuchten Gerichtsbezirken, erklärt der Duisburger Stadtsprecher, habe es bereits ab 1. Januar 2023 eine Erprobungsphase für dieses Vorgehen gegeben. Seit dem 1. Januar 2024 sei diese Änderung auf alle Gerichtsbezirke in NRW und somit auch auf Duisburg ausgedehnt worden. Das Duisburger Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg vollstreckt seitdem diese offenen Forderungen nicht mehr, sondern der WDR beziehungsweise der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst als eigenständige Vollstreckungsbehörde.

Die GEZ-Gebühren betragen monatlich 18,36 Euro. Menschen mit Behinderungen können Ermäßigungen beantragen. Unter bestimmten Umständen gibt es die Möglichkeit, sich von einer Zahlung befreien zu lassen. Grundsätzlich gilt aber eine Beitragspflicht für alle. Das heißt, dass der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung gezahlt werden muss, unabhängig davon, ob überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Weitere Informationen dazu gibt es zum Beispiel auf www.verbraucherzentrale.de.