Velbert. Velbert sagt Nein zu Gewalt im Sport – die neue Satzung setzt klare Grenzen. Was Randalierern auf Fußballplätzen und in Hallen künftig droht.

Zeitgenossen, die beim Sport als Aktive fix mal ausrasten, ihre Emotionen und Aggressionen nicht im Griff haben und denen spielerische Leichtigkeit eher schwer fällt, die sollten jetzt schon einmal diszipliniertere Verhaltensweisen als ständige Einheit in ihr Training aufnehmen. Denn nach dem unmissverständlichen einstimmigen Beschluss sämtlicher Mitglieder des Ratsausschusses für Sport und Freizeit ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass in diesem Monat auch der Haupt- und Finanzausschuss und abschließend im April der Velberter Stadtrat ebenfalls genauso klar votieren. Und dass danach neue, veränderte Nutzungsbedingungen für städt. Sporthallen und -plätze gelten, mittels derer z. B. strikt die rote Karte gezogen werden kann, wenn Grenzen überschritten werden und es eindeutig allzu unsportlich zur Sache geht.

Bei Verstößen handelt die Stadt Velbert

Die zugehörige neue Satzung - „Nach mehrfachen Verschiebungen der Hauptpunkt unserer heutigen Sitzung“, so der Vorsitzende Michael Schmidt (CDU) einleitend - ist in ihrer Form einfach um Längen wirkungsvoller als bloße Richtlinien. Diese „binden nämlich eigentlich nur intern die Verwaltung, entfalten aber keine Bindung nach außen und Wirkung auf Dritte“. So erklärte Gerno Böll den Sinn und die Notwendigkeit einer Satzung. In ihr sind Nutzungsbedingungen und Belegungskriterien klar fixiert. Das sei auch vor dem Hintergrund der Ahndung von Verstößen und Zuwiderhandlungen erforderlich, wie der Fachdezernent am Donnerstagabend weiter erläuterte.

Exzesse bei Hallenfußball-Stadtmeisterschaft nicht der einzige Anlass

Nach den Vorfällen bei der jüngsten Hallen-Stadtmeisterschaft der Fußballer - hier die Szene einer Einlasskontrolle - wurde im weiteren Verlauf auch der Einsatz von Security- und Polizeikräften verstärkt.
Nach den Vorfällen bei der jüngsten Hallen-Stadtmeisterschaft der Fußballer - hier die Szene einer Einlasskontrolle - wurde im weiteren Verlauf auch der Einsatz von Security- und Polizeikräften verstärkt. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Die Auswüchse bei der letzten Hallenstadtmeisterschaft im Fußball, bei denen gegen Ordnungskräfte vorgegangen und der Regieraum gestürmt worden sei, seien ein Anlass für den jetzigen Schritt, aber keinesfalls der einzige, betonte Böll. Wie berichtet, war der TSV Neviges Engizek nach den skandalösen Vorfällen in der Vorrunde vom Turnierverlauf ausgeschlossen worden. Schließlich gebe es auch Fußballspiele, trug der Erste Beigeordnete weiter vor, die nicht gewertet werden könnten, weil sie hätten abgebrochen werden müssen. Darüber hinaus müsse man auch nicht unbedingt auf dem Spielfeld grillen oder gar mit dem Auto darüber fahren.

Andere Städte handeln ebenfalls

Die Inhalte der „mit Vertretern des Stadtsportbundes Velbert abgestimmten“ Satzung geben der Fachverwaltung bzw. der Stadt künftig die Möglichkeit, „gegen Verhalten, das wir alle nicht wollen, vorgehen zu können“ (Böll). Das scheine aktuell allgemeiner Trend zu sein, „wir befinden uns in guter Gesellschaft“, sagte er und berichtete im Ausschuss von ähnlichem Vorgehen in Köln - „Daran haben wir uns orientiert.“ - sowie in Essen und Mülheim.

Velberts Fachdezernent Gerno Böll arbeitet demnächst als Beigeordneter in Brühl.
Velberts Fachdezernent Gerno Böll arbeitet demnächst als Beigeordneter in Brühl. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Wesentliche Bestandteile der Satzung bieten künftig passende Optionen als Antwort auf Gewalt, Beleidigung, Nötigung etc. Sie umfasst die Möglichkeit, ein dauerhaftes Haus- und Betretungsverbot auszusprechen, „um auf die Zunahme von gewaltbereitem und diskriminierendem Verhalten bei Sportveranstaltungen reagieren zu können“. Und es ist auch eine Informationspflicht über gewaltbereites Verhalten und über entstandene Schäden vorgesehen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Entscheidung über Sanktionen soll das Sport- und Betriebsmanagement treffen.

Die Landschaft könnte anders aussehen

Das Gremium zog einmütig mit. Dem Vorgeschlagenen könne man „mühelos zustimmen“, erklärte Hermann-Josef Schmitz (CDU). Das sollte auch für Sportstätten von städt. Töchtern gelten, regte er an. Ein klares Pro-Votum auch von Günther Coen. Er habe ja den Anstoß dazu gegeben. Der grüne Ratsherr machte der Fachverwaltung ein „Kompliment: Das war Fleißarbeit“. Michael Schmidt schlug eine „Übertragung auf die Bäder der Stadtwerke für Sportveranstaltungen“ vor. Man müsse natürlich stets den Richtigen treffen und könne nicht einen „Nutzer dafür verantwortlich machen, wenn Gäste ausrasten“. Würde der Fußballverband konsequent solchen Vorkommnissen nachgehen und seine Regeln umsetzen, merkte er überdies an, „würde die Landschaft ganz anders aussehen“.

Es steckt noch mehr drin

Anmerkung: In der Satzung sind noch weitere Aspekte enthalten. Dazu zählt u. a. die Möglichkeit, städt. Sportstätten ohne Übungsleiterschein zu nutzen, ebenso die Nutzung durch Freizeitsportler ohne Antrag. Alte Regelungen hinsichtlich der maximalen Nutzungsdauer von Sportfreianlagen entfallen; das gilt auch für die Mindestbelegungsstärke bei Mannschaftssportarten. Dank der Satzung kann künftig auf zweiseitige Nutzungsvereinbarungen verzichtet werden.