Langenberg. Die Stadt erläutert nach Anwohnerkritik ihr Vorgehen und will in einem Punkt nachbessern. In Nachbarstädten wird das Thema anders angepackt.

Überrascht und etwas verärgert hatte sich Ende 2023 ein Langenberger WAZ-Leser an die Redaktion gewandt: In einer Anliegerstraße hatte er beobachtet, wie Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Knöllchen verteilten. Und zwar nicht gezielt, sondern pauschal an alle Fahrzeuge, die dort abgestellt waren.

Er schloss daraus: „Die Stadt Velbert stellt Bürger unter Generalverdacht, bis das Gegenteil bewiesen wird. Eine sehr merkwürdige Auffassung der Rechtsprechung.“ Allerdings: Ganz so einfach ist es nicht. Auf Nachfrage erläuterte Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach das Vorgehen.

Vorgehen der Stadt „verstößt nicht gegen geltendes Recht“

Nach Abstimmung mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten und dem Landesdatenschutzbeauftragten könne er mitteilen, „dass unsere Verfahrensweise bei der Erteilung von Verwarnungen (=Parkverstoß ruhender Verkehr) in Anliegerbereichen nicht gegen geltendes Recht verstößt.“ Lediglich die Mitteilungskarte sei nun leicht angepasst worden.

In Velbert ist das Parken in Anliegerstraßen kostenfrei - etwa hier an der Grafenburg in Velbert-Mitte. Wer dort das Auto abstellt, muss allerdings nachweisen, berechtigt zu sein.
In Velbert ist das Parken in Anliegerstraßen kostenfrei - etwa hier an der Grafenburg in Velbert-Mitte. Wer dort das Auto abstellt, muss allerdings nachweisen, berechtigt zu sein. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Dieser Artikel hat einige Reaktionen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern hervorgerufen. Der Tenor: Eigentlich eine gute Sache, die Parksituation habe sich in den entsprechenden Straßen deutlich entspannt. Kritik gibt es dennoch, denn es sei nicht klar, was man als Anwohner machen müsse, um nicht verwarnt zu werden. Und auf der Homepage der Stadt könne man entsprechende Informationen nicht finden.

Stadt will Serviceportal ergänzen

Auch dazu hat sich Pressesprecher Hans-Joachim Blißenbach geäußert: „Betroffene, die Anlieger sind und eine schriftliche Verwarnung/Anhörung erhalten haben, melden sich in der Regel entweder unter der im Schreiben angegebenen Telefonnummer bzw. E-Mail und machen glaubhaft, dass sie als Anlieger unterwegs waren.“ Der beziehungsweise dem Betroffenen werde dann die Möglichkeit über die Aufnahme in das Anliegerverzeichnis individuell erläutert. „Anschließend wird das Verwarngeldverfahren eingestellt.“ Die Aufnahme in das Anliegerverzeichnis ist dabei freiwillig.

Die Anregung, auf der Homepage www.velbert.de auf die Dienstleistung „Anliegerparken“ hinzuweisen, „nehmen wir in der Weise auf, dass sie in Kürze als weitere Dienstleistung im Serviceportal, in der Rubrik ,Ordnung Verkehr‘ hinterlegt wird“, geht der Stadtsprecher auf die Kritik ein.

In Hattingen gibt es Anwohnerparkausweise - gegen Gebühr

Ist denn der Velberter Weg ein besonderer? Ja. Wir haben in den Nachbarstädten nachgefragt, wie dort das Thema Anliegerparken gehandhabt wird. Während in Velbert Parken in Anliegerstraßen nichts kostet, gibt es in Hattingen beispielsweise Parkausweise für die Anwohnerinnen und Anwohner.

In Hattingen beispielsweise gibt es Ausweise für Anwohner - und wer Besuch bekommt, kann bei der Stadt Tagesausweise erhalten.
In Hattingen beispielsweise gibt es Ausweise für Anwohner - und wer Besuch bekommt, kann bei der Stadt Tagesausweise erhalten. © FUNKE Foto Services | Volker Speckenwirth

Die müssen alle zwei Jahre erneuert werden und kosten eine Gebühr. Beispiel: Die Erstausstellung für einen Gewerbetreibenden, der seinen Betrieb in einer solchen Straße hat, aber nicht dort wohnt, kostet 40 Euro, die Verlängerung jeweils 20 Euro. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für Besucher Tagesausweise zu erhalten.

Allgemeine Kontrollen in Wuppertal

In Wuppertal wiederum gebe es gar kein spezielles Kontrollverfahren, erläutert Pressesprecherin Martina Eckermann. Die Definition des Begriffs Anlieger sei so weitgefasst, „da gibt es 1000 Gründe, warum Sie da parken dürften“. Das deckt sich mit dem, was der ADAC zu dem Thema auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

„Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.“

In Essen, hier eine Szene aus Kupferdreh, gibt es in manchen Straßen Parkausweise für Bewohner.
In Essen, hier eine Szene aus Kupferdreh, gibt es in manchen Straßen Parkausweise für Bewohner. © FUNKE Foto Services | Dirk A. Friedrich

Auch in Essen gibt es Ausweise für Anwohner

Noch ein Blick nach Norden, nach Essen. Auch hier gibt es ähnlich wie in Hattingen Ausweise für Bewohnerinnen und Bewohner - allerdings keine Anliegerparkausweise. „Wenn jemand seinen Ausweis mal nicht dabei hat, ist das aber gar kein Problem“, sagt Pressereferentin Maike Papenfuß. Das Nummernschild sei registriert, den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes werde dann angezeigt, dass eine Berechtigung vorliege. Auch sie verweist darauf, dass die Definition des Begriffs „Anlieger“ sehr weit gefasst sei und intensivere Kontrollen daher kaum möglich wären.