Velbert. Seit dem ersten Januar müssen auch Velberter Gastronome mit einer Betriebsgröße über 80 Quadratmetern ihren Kunden Mehrwegverpackungen anbieten.
Mal eben das Schnitzel in einer großen Plastikverpackung abholen, den Kaffee zum Mitnehmen in einem Einmalbecher. All das sorgt für viel Müll. Daher gibt es nun seit Januar dieses Jahres ein neues Gesetz.
Das gilt für Gastronomie-Betriebe mit einer Größe von mindestens 80 Quadratmetern und fünf Mitarbeitern: Sie müssen ihren Kunden beim Außer-Haus-Verkauf zwingend neben den Einweg- auch Mehrwegverpackungen zur Auswahl stellen. Diese Verpackungen können sie gegen eine Pfandgebühr abgeben.
So haben sich Velberter Gastronomen auf das Mehrweg-System eingestellt
Für die Inhaberin Blazenka Biester des Velberter Restaurants und Hotels „Bürgerstube“ an der Kolpingstraße macht die neue Vorschrift keinen Unterschied. Sie erklärt: „Seit Corona haben wir unseren Gästen ohnehin Abholservice auf unseren eigenen Porzellantellern angeboten.“
Das Ganze funktioniere ohne Pfand, dafür aber auf Vertrauensbasis. „Die Gäste bringen das Porzellan auch wirklich zurück, denn 95 Prozent von ihnen sind Stammkunden“, so die Hotelchefin. Sie findet: „Die neue Mehrwegregelung ist eine gute Sache, denn irgendwie müssen wir ja anfangen, besser auf unsere Umwelt zu achten.“
Artikel sind geordert
Kai-Uwe Stachelhaus vom Landhaus Stolberg hat das Mehrwegsystem ebenfalls schon angeschoben und kooperiert mit der Metro. „Wir werden die Artikel jetzt auch kurzfristig bekommen“, sagt er. Geordert sei das Material auf jeden Fall.
„Umwelttechnisch ist das natürlich interessant“, gesteht er dem neuen Gesetz zu, das er natürlich in seinem Restaurant auch umsetzen wird, „aber uns tangiert es zum Glück nicht allzu sehr.“ Habe er in der Coronazeit noch einen Lieferservice anbieten können, um damit seine Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können, sei dies nun nicht mehr möglich.
„Ich brauche meine Mitarbeiter alle für den Betrieb“, sagt der Unternehmer. „Und ich habe einige Anzeigen geschaltet, aber keine Fahrer gefunden.“ Die Mitnahme des Essens sei – auch wegen der Abgelegenheit seines Gasthauses „kein großes Thema.“
Seit der ersten Stunde
Auch bei der erst kürzlich eröffneten Pasta-Manufaktur Maria Bronzetti gibt es seit der ersten Stunde ein Mehrweg-System und das, obwohl die Inhaberin es aufgrund ihrer Ladengröße gar nicht anbieten müsste. Auf das Angebot, die Waren auch in Mehrwegverpackungen mitnehmen zu können, weist ein Schild die Kunden am Tresen hin.
Berufskolleg Niederberg nutzt Mehrweg-System von Bäko
Schon lange setzt übrigens das Berufskolleg Niederberg auf Mehrwegsysteme. Bereits vor zwei Jahren wurden in der Cafeteria die Papp- und Plastikbecher durch gelbe Mehrwegbecher ersetzt. Sie setzen auf das System „Meer-Wert-Becher“ des Nevigeser Bäko-Gruppe.
Da es die Pfandbecher auch immer mehr in Bäckereien gibt, hat die Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG eine Art Pfandsystem für Kaffeebecher auf den Markt gebracht. Geschäftsführer Jörg Warnke sagt, das System gebe es seit 2019 und sei hauptsächlich ausgelegt für Bäckereien und Konditoren, aber natürlich auch für die Cafeteria an Schulen nutzbar. „Das Meer ist es uns wert – Schluss mit der Vermüllung unserer Welt!“, lautet das Motto.
Darum haben sie die umweltfreundlichen „Meer-Wert-Becher“, die zu 100 Prozent aus recyclingfähigem Material bestehen, erfunden. Diese kann man für nur einen Euro Pfand in einer Filiale mitnehmen und beim nächsten Besuch seinen Becher entweder gegen das Pfand eintauschen oder einen neuen Becher erhalten. „Durch die neue Mehrwegregelung hat es im letzten Quartal 2022 bereits mehr Bestellungen gegeben und auch nun im neuen Jahr sind die Bestellzahlen gut“, sagt Jörg Warnke.
>>>Von der Pflicht ausgenommen
Von der Pflicht ausgenommen, Mehrweg-Systeme anzubieten, sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.
Ketten, wie zum Beispiel Bahnhofsbäckereien, können von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen. Denn wenn im gesamten Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, gilt die Ausnahme nicht für sie.