Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Diese Jahrgänge sind zur Frist 2024 dran.
- Der Führerschein war lange Zeit unbegrenzt gültig – doch das hat sich geändert
- Ältere Modelle müssen daher umgetauscht werden
- Dafür gelten verschiedene Fristen: Wir zeigen, welche Jahrgänge als nächstes an der Reihe sind
Berlin. Lange war er unbegrenzt gültig: der Führerschein. So mancher war auch noch 20 oder 30 Jahre später mit dem "Lappen" unterwegs, den er mit 18 erhalten hatte. Doch damit ist nun endgültig Schluss. Denn in der EU müssen inzwischen alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein. Alle alten Exemplare werden daher nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
Die neuen Führerscheine sind dann nicht nur alle aus Plastik, sondern müssen auch regelmäßig erneuert werden. So sollen Fälschungen erschwert werden, "da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden", schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite. Beim neuen Führerschein ist es dann einfach, das Ablaufdatum wird auf ihm direkt vermerkt. Doch wann müssen die alten Fahrgenehmigungen, die in Deutschland noch in Umlauf sind, umgetauscht werden?
Führerschein umtauschen: Welche Regeln gibt es?
Damit die Behörden mit der Neuausstellung der Führerscheine nicht überlastet werden, gibt es ein gestaffeltes Vorgehen. Das heißt: Nicht alle müssen ihre Fahrerlaubnis zum selben Datum abgeben. Wann genau man sich um eine Erneuerung kümmern muss, hängt von zwei Faktoren ab: Dem Geburtsjahr und dem Jahr, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Für einige Menschen bestand bereits Anfang des Jahres Handlungsbedarf: Für alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und einen Führerschein hatten, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, lag die Umtausch-Frist am 19. Januar 2022. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie jedoch um ein halbes Jahr verlängert, sodass für den Führerschein-Umtausch eine Schonfrist bis zum 19. Juli 2022 galt. Alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und ihren Führerschein erstmals vor 1999 erhalten hatten, mussten ebenfalls bereits handeln.
Führerschein umtauschen: Wer muss jetzt aktiv werden?
Die nächste Gruppe muss das Ablaufdatum 19. Januar 2024 einhalten. Betroffen sind erneut Führerscheine, die bis Ende des Jahres 1998 ausgestellt wurden. Diesmal müssen allerdings alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, aktiv werden. Alle weiteren Fristen finden Sie in unseren Tabellen.
Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 | |
Geburt vor 1953 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Geburt von 1953 bis 1958 | Umtausch bis 19. Januar 2022 (abgelaufen) |
Geburt von 1959 bis 1964 | Umtausch bis 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
Geburt von 1965 bis 1970 | Umtausch bis 19. Januar 2024 |
Geburt 1971 oder später | Umtausch bis 19. Januar 2025 |
Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 | |
Ausstellung 1999 bis 2001 | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
Ausstellung 2002 bis 2004 | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
Ausstellung 2005 bis 2007 | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
Ausstellung 2008 | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
Ausstellung 2009 | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
Ausstellung 2010 | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
Ausstellung 2011 | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Bei den Fristen gibt es jedoch eine Ausnahme: Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben Zeit bis zum 19. Januar 2033, um ihren Führerschein umzutauschen. Dabei ist es egal, wann dieser ausgestellt wurde.
Das muss man beim Führerschein-Umtausch beachten
Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollte dazu zur Führerscheinbehörde seines aktuellen Wohnortes gehen. Wo die alte Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, ist egal. Allerdings haben Menschen, die seit dem Erwerb ihres Führerscheins umgezogen sind und noch einen Papierführerschein besitzen, etwas mehr Aufwand als alle anderen.
"Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich", schreibt die Bundesregierung. Diese könne per Post, telefonisch oder online bei der ausstellenden Behörde des alten Führerscheins beantragt werden.
Um Wartezeiten beim Umtausch des Führerscheins zu vermeiden, sollte man daran denken, folgende Dokumente mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- den aktuellen Führerschein
Zudem wird vor Ort eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Da bei den zuständigen Behörden nicht immer alle Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist es ratsam, sich rechtzeitig darüber zu informieren.