Velbert. Die Stadt Velbert unterstützt Privatpersonen und Gewerbetreibende, die Photovoltaikanlagen installieren möchten.

Um die Energiewende in den Kommunen voranzutreiben und die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken, können Privatpersonen und Gewerbetreibende seit dem 1. Juli Anträge im Förderprogramm Photovoltaik und Stromspeicher der Stadt Velbert einreichen.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür Mittel in Höhe von knapp 118.000 Euro im Rahmen der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ zur Verfügung. Die Stadt hat sich dazu entschieden diese Mittel nun für ein öffentliches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bereitzustellen. Und so kann der Antrag gestellt werden: Auf der Homepage der Stadt Velbert ist das Formular unter https://www.velbert.de/buergerinfo/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutz/pv-foerderung abrufbar.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, die auf der Dachfläche einer Velberter Immobilie die Installation einer Photovoltaik-Anlage planen. Das Vorhaben darf jedoch noch nicht begonnen beziehungsweise beauftragt worden sein. Um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können, ist es erforderlich, das Antragsformular vollständig auszufüllen und gemeinsam mit einem Angebot eines Fachunternehmens zur Installation der jeweiligen Photovoltaik-Anlage und/oder des Stromspeichers bei der Stadt Velbert einzureichen.

Fördersumme 100 Euro pro Kilowattpeak

Die jeweilige Fördersumme wird dann anhand der Leistungsdaten der Anlage ermittelt. Der Zuschuss beträgt je 100 Euro pro Kilowattpeak Höchstleistung für Photovoltaik-Anlagen und kann sich bei zusätzlicher Installation eines Stromspeichers um weitere 50 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität erhöhen. Die Gesamtförderung pro Maßnahme ist im Regelfall auf 5.000 Euro limitiert.

Aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Mieterstrom-Konzepten kann hierbei aber jeweils der doppelte Fördersatz abgerufen werden. Die Förderung gilt bis das gesamte Förderbudget aufgebraucht ist. Für die Umsetzung und Nachweisführung der Maßnahme oder Maßnahmen haben alle Antragstellenden zwölf Monate Zeit.

Die vollständigen Rahmenbedingungen können in den Förderrichtlinien auf der Homepage der Stadt Velbert nachgelesen werden. Für weitere Fragen und Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW bietet jeden Mittwoch eine Online-Beratung zum Thema „Photovoltaik“ an. Anmeldungen zur Online-Beratung sind unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/buchung-energie-kompakt-72462 möglich.