Velbert. Mit der Höhe der Hundesteuer liegt Velbert kreisweit im Mittelfeld. Seit 2021 gibt es eine Freilauffläche, die allerdings schwer zu finden ist.
„Ich zahle so viel Hundesteuer und bekomme dafür nichts.“ Dieser Satz fällt unter Velberter Hundebesitzern immer wieder. In der Tat: Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden, wie Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach erläutert. Heißt: Herrchen und Frauchen können keine „Gegenleistung“ für ihre Zahlung erwarten.
119 Euro pro Jahr zahlen Hundehalter in Velbert, wenn sie nur ein angemeldetes Tier besitzen. Deutlich teurer wird es, wenn sie zwei (146 Euro pro Hund, also zusammen 292 Euro) oder sogar drei Hunde (pro Hund 174, zusammen 522 Euro) halten. Damit liegt Velbert im Kreis-Durchschnitt. Besonders teuer wird es in unserer Nachbarstadt Wülfrath: Dort werden bereits für den ersten Hund 168 Euro im Jahr fällig, bei zwei Hunden 198 Euro pro Tier und bei drei oder mehr Hunden gar 222 Euro. In Ratingen liegen die Steuern bei 112/160/195 Euro, in Heiligenhaus kommt man mit 108/135/155 Euro günstiger als in Velbert weg.
Halter bestimmter Rassen müssen tief in die Tasche greifen
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Tief in die Tasche greifen müssen die Besitzer von bestimmten Rassen – beispielsweise American Staffordshire Terrier, Bullterriern und Pitbull Terriern: In Velbert werden je Hund 780 Euro Steuern pro Jahr fällig, in Wülfrath 852 Euro (bei zwei oder mehr „gefährlichen“ Hunden 1200 Euro pro Jahr und Tier), in Ratingen 500 Euro und in Heiligenhaus 700 Euro.
Mehr als 5400 Hunde sind in Velbert angemeldet
Für die Städte ist das eine nette Einnahmequelle: „Am 31. Dezember 2021 waren in Velbert 5.433 Hunde zur Hundesteuer angemeldet“, so Stadtsprecher Blißenbach. Die Einnahmen im Jahr 2021 beliefen sich auf etwa 642.400 Euro.
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Nicht speziell aus Hundesteuer-Einnahmen, sondern aus „allgemeinen Haushaltsmitteln“ (in die aber durchaus auch die Hundesteuer-Einnahmen fließen) wird dem Tierschutzverein Velbert-Heiligenhaus von der Stadt Velbert aktuell eine Pauschale in Höhe von jährlich 32.190 Euro für die Unterbringung von Fundtieren, herrenlosen Tieren und in Verwahrung genommenen Tieren gezahlt, der Tier- und Naturschutzverein Niederberg erhält aktuell eine Pauschale von jährlich rund 9000 Euro.
Seit 2021 gibt es eine Freilauffläche auf dem Tunnel Birth
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In der Vergangenheit wurde von Hundebesitzern immer wieder kritisiert, dass es in Velbert „nicht mal eine Freilauffläche“ für Hunde geben würde. Das hat sich im Frühjahr 2021 geändert. Nach einem einstimmigen politischen Beschluss haben die Technischen Betriebe Velbert (TBV) eine Freilauffläche auf dem Tunnel Birth eingerichtet.
Die von der Straße Grünheide (Parkplatz Waldfriedhof, ca. 300 Meter Fußweg, vorbei am Skaterplatz und Friedhof) zu erreichende – nicht umzäunte – Wiese ist ca. 5000 Quadratmeter groß und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Außerdem befindet sich dort eine so genannte „Dogstation“ mit Hundekotbeuteln, die regelmäßig aufgefüllt werden. Zuletzt hatte die SPD den Antrag gestellt, dort einen Rundweg anzulegen sowie einige Bänke und Papierkörbe aufzustellen.
Weitere Freilaufflächen für Hunde in der Umgebung von Velbert
Weitere Freilaufflächen sind laut TBV „zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant“ – obwohl der Stadtrat 2021 den Technischen Betrieben dafür grundsätzlich grünes Licht gegeben hatte. So weichen Hundehalter aus Tönisheide und Neviges wohl erst einmal weiter auf die Freilauffläche am Hammerstein (Parkplatz Zeittunnel) oder am Rathaus in Wülfrath aus, von Langenberg aus bietet sich möglicherweise ein Ausflug nach Hattingen an, wo es am Ruhrdeich eine Freilauffläche mit Wasser-Zugang gibt.
>>> Hundesteuer
Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder Zuzug bei der Stadt anzumelden, bei Welpen aus eigener Zucht beträgt die Frist zwei Monate.
Von der Hundesteuer befreit sind unter anderem Blindenhunde, Hunde von Forstbeamten und Berufsjägern, Hunde, die gewerblich gehaltene Herden hüten.
Auch Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII sowie Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, können sich von der Steuer befreien lassen. Dies gilt allerdings nur für den ersten Hund.