Neviges. „Holgers Fahrschule“ in Velbert-Neviges bespricht die Änderungen im neuen Bußgeld-Katalog. Dazu bieten die Brüder einen Service für Senioren an.
Wer zu schnell fährt, muss bald deutlich tiefer in die Tasche greifen, das Gleiche gilt für Falschparker. Doch im neuen Bußgeldkatalog, den der Bundesrat am 8. Oktober verabschiedet hat, gibt es noch so manche andere Neuigkeit, mit der sich Autofahrerinnen und Autofahrer schnell vertraut machen sollten. Dabei wollen die Brüder Thorsten und Holger Hentschke von „Holgers Fahrschule“, Elberfelder Straße 47, mit einem kostenlosen Service helfen.
„Wer Fragen zum neuen Bußgeldkatalog hat, kann einfach vorbei kommen oder uns anrufen. Am besten vorher anmelden, denn natürlich sind wir ziemlich viel unterwegs“, sagt Holger Hentschke, der die verschärften Regeln begrüßt. „Ich beobachte schon eine gewisse Verrohung der Sitten, wir werden zum Beispiel ständig im Überholverbot überholt“, sagt der Fahrlehrer, der auch nicht verstehen kann, warum im oberen Teil der Elberfelder Straße – also im Bereich Sparkasse – oft verkehrswidrig geparkt wird. „Es sind nur ein paar Schritte über die Straße bis zum Parkhaus. Aber nein, die Bequemlichkeit siegt.“
Fahrschule in Velbert: Das steht im neuen Bußgeld-Katalog
Und das sind ein paar Details aus dem neuen Bußgeldkatalog, der im November in Kraft tritt: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die entsprechenden Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt“, erläutert Holger Hentschke. Außerdem kämen einige ganz neue Regeln dazu: Wer zum Beispiel dreist durch die Rettungsgasse fährt, die andere Autofahrerinnen und Autofahrer bei stockendem Verkehr extra gebildet haben, wird zukünftig mit 240 Euro zu Kasse gebeten. Obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Auch Falschparkern weht bald ein scharfer Wind ins Gesicht. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so Holger Hentschke. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit immer unzulässig. Der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto andere behindert oder gefährdet werden.
Fußgänger sind besser geschützt
Für ein Gespräch vorher anmelden
„Holgers Fahrschule“, Elberfelder Straße 47, gibt es seit September 2020 in Neviges. Geöffnet werktags täglich ab 15 Uhr. Anmeldung zum kostenlosen Informationsgespräch unter 0176 3458 6017 oder per Mail unter der Adresse: info@holgers-fahrschule.de.Weitere Informationen zum Angebot der Fahrschule gibt’s im Netz auf www.holgers-fahrschule.de.
Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle, so der Fahrlehrer, sei es, eine „sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität“ zu fördern, so steht es im Gesetz. Daher werden künftig Umweltverstöße strikter geahndet. „Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland aber weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat“, merkt Hentschke, dem an der neuen Regelung folgendes gefällt: „Der Fußgänger ist jetzt besser geschützt, Vergehen gegen Fußgänger werden schärfer geahndet.“
Nicht nur, wenn es ums Thema Bußgeldkatalog geht, könne man sich in seiner Fahrschule kostenlos und unverbindlich „gern bei einer Tasse Kaffee“, wie Holger Hentschke sagt, Rat holen: „Wir haben jeden Monat ein aktuelles Thema, über das wir informieren. Aber ganz allgemein ist es doch so: Man hat irgendwann den Führerschein gemacht, aber es ändert sich ja doch eine Menge, das kann einen schon mal verunsichern.“
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In seiner Fahrschule biete er auch ganz individuelle Auffrischungskurse an, die seien vor allem auf Seniorinnen und Senioren zugeschnitten. „Letztens kam eine ältere Dame zu mir. Sie hatte zwar einen Führerschein, aber in den letzten Jahren ist immer nur ihr Mann gefahren.“ Der war nun ausgefallen, die Seniorin war auf sich gestellt – und voller Ängste.
„Wir haben dann ganz in Ruhe ein paar Touren gemacht, etwa zum Einkaufen oder auch zu ihren Bekannten. Eben Strecken, die sie oft fährt.“ Nach ein paar Übungsstunden sei die Seniorin wieder völlig sicher geworden. „Letztens habe ich sie zufällig mit ihrem Auto im Straßenverkehr gesehen, da hab ich mich richtig gefreut.“