Velbert. Nur in jedem fünften Metall- und Elektrobetrieb in der Röbbeck gibt es einen Betriebsrat. Wie und warum die IG Metall das nun ändern möchte.

Die IG Metall Velbert startet in der kommenden Woche ab dem 20. September 2021 eine neue Betriebsrätegründungskampagne im Industriegebiet Röbbeck. Unter dem Motto „Demokratie im Betrieb stärken – Besser mit Betriebsrat“ möchte die Gewerkschaft mit den Beschäftigten vor Ort ins Gespräch kommen und sie zu Betriebsratsgründungen ermutigen.

Arbeitsbedingungen verbessern

„In knapp 80 Prozent der Metall- und Elektrobetriebe im Industriegebiet Röbbeck gibt es aktuell keinen Betriebsrat. Wir möchten die Beschäftigten bei der Gründung eines Betriebsrats helfen, damit sie zukünftig selbst und mit der Unterstützung der Gewerkschaft die Arbeitsbedingungen Schritt für Schritt verbessern können“, sagt der Geschäftsführer der IG Metall Geschäftsstelle Velbert Hakan Civelek. Vor allem in kleineren Betrieben fehle oft das Mitbestimmungsgremium. So gebe es bundesweit nur in neun Prozent der Betriebe eine Arbeitnehmervertretung, aber 40 Prozent der Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen mit Betriebsrat, erörtert der Gewerkschaftler.

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Repressalien für Betriebsräte

Einige Unternehmer empfänden es als „Hochverrat“, wenn Beschäftigte einen Betriebsrat gründen wollten. „Das geht soweit, dass sie drohen, das ganze Werk in diesem Falle schließen zu wollen“, berichtet Civelek von seinen Erfahrungen.

Und die Repressalien hören nach der Wahl nicht auf. „In unseren Seminaren für die neue Betriebsratsmitglieder berichten einige Neulinge von massivem Druck von Seiten des Unternehmens“, so der Gewerkschaftler weiter.

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Infostand in der Röbbeck

Im ersten Kampagnenschritt ist die IG Metall vom 20. bis 23. September und vom 27. bis 28. September ganztägig im Industriegebiet anzutreffen. „Wir bieten den Beschäftigen eine mobile Beratung an. Die Beschäftigten können mit ihren Fragen rund um das Thema Arbeit zu uns an den Stand kommen und sich beraten lassen“, so Civelek. Die IG Metall führt die mobile Beratung in der Siemensstraße in der Nähe von Albertos Imbiss und in der Konrad-Zuse-Straße durch. Ende Oktober/ Anfang November geht die Kampagne zur Gründung von Betriebsräten weiter.

Im Betriebsverfassungsgesetz geregelt

Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, dass in Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden. Eine zentrale Aufgabe von Betriebsräten ist darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze eingehalten werden.

Zudem setzen sich Betriebsräte dafür ein, die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Auch auf die Einhaltung des Infektionsschutzes und die Entwicklung betrieblicher Hygienekonzepte können Betriebsräte hinwirken.

Neues Gesetz

Seit einigen Wochen gelte, so Civelek, das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, dass die Gründung von Betriebsräten erleichtere und den Schutz der Beschäftigten bei der Gründung eines Betriebsrates verbessert habe. Die Gewerkschaft möchte die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen, um die betriebliche Mitbestimmung auch in kleinen und mittleren Unternehmen zum Durchbruch zu verhelfen. „Wir unterstützen die Beschäftigten von A bis Z, damit die Wahl auch unter Corona-Bedingungen erfolgreich durchgeführt werden kann. Unsere Erfahrung zeigt, dass man Ungerechtigkeiten im Betrieb nur mit einem Betriebsrat wirksam begegnen kann. Deshalb werben wir dafür und unterstützen die Beschäftigten vor, während und nach der Wahl“, so Civelek.

Wie hoch ist das Gehalt? Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe darf auch der Betriebsrat miturteilen.
Wie hoch ist das Gehalt? Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe darf auch der Betriebsrat miturteilen. © dpa-tmn | Christin Klose

Klagen über Ungerechtigkeit

Die Gewerkschaft führt aus, dass sich viele Beschäftigte aus Betrieben ohne Betriebsrat an sie wenden und über Ungerechtigkeiten im Betrieb klagen. Einige berichten nach Angaben der Gewerkschaft, dass es im Betrieb kein transparentes Entgeltsystem gibt, dass massiv gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, dass Mehrarbeit nicht bezahlt wird, dass Kurzarbeit ungerecht verteilt wird oder dass ein drei- oder vierwöchiger Urlaub nicht zusammenhängend gewährt wird.