Velbert. Gerade in Pandemiezeiten haben Betriebsräte sogar für die Arbeitgeber Vorteile. In Velbert hat nur jedes 2. Metall-Unternehmen einen Betriebsrat.
Nur rund jeder zweite Betrieb der Metall- und Elektrobranche in Velbert hat einen Betriebsrat. Ohne sind häufig die kleineren Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Dabei hat die Arbeitnehmervertretung in Coronazeiten sogar Vorteile für den Arbeitgeber, so die IG Metall, die jetzt für die Gründung von Betriebsräten wirbt.
So seien Kurzarbeiterregelungen in einer mit einem Betriebsrat deutlich schneller zu vereinbaren als ohne. Und auch Änderungen der Arbeitszeiten in der Pandemiephase seien mit Betriebsrat schneller zu realisieren. Aber natürlich ist es die zentrale Aufgabe der Betriebsräte darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Zudem setzen sich Betriebsräte dafür ein, die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern.
Verbriefte Mitbestimmungsrechte
„Gerade der Einhaltung des Infektionsschutzes und die Entwicklung betrieblicher Hygienekonzepte sind für die Beschäftigten, für ihre Familien aber auch für die Gesamtgesellschaft von existenzieller Bedeutung. Betriebe mit Betriebsrat sind hier klar im Vorteil, da Betriebsräte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz über gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte verfügen“, sagte der Geschäftsführer der IG Metall Geschäftsstelle Velbert, Hakan Civelek.
Im Punkto Corona stellt Civelek den Velberter Firmen ein gutes Zeugnis aus. „Es sind gute Maßnahmen ergriffen worden. Größere Ausbrüche in Firmen gab es kaum und die Ansteckungsherde lagen immer im privaten Bereich“, so der IG Metall-Vertreter weiter.
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Ab fünf Arbeitnehmer
Im Betriebsverfassungsgesetz sei geregelt, dass in Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden müssen, erklärt Civelek.. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise komme den Betriebsräten auch eine besondere Schutzfunktion für die Beschäftigten zu. Betriebsräte setzten sich z.B. aktiv für eine Standort- und Beschäftigungssicherung ein. Außerdem könne der Betriebsrat Versetzungen oder Kündigungen widersprechen und auf diesem Weg die Beschäftigten schützen. Auch wenn der Arbeitgeber betriebsändernden Maßnahmen wie Abteilungsschließung oder Personalkündigungen beschließt, verfüge der Betriebsrat über Informations- und Beteiligungsrechte.
Ein Straftatsbestand
Eine neue Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut zeigt, dass sich immer noch sehr viele Arbeitgeber gegen eine Betriebsratsgründung wehren.„Das hängt vor allem mit der Unwissenheit der Arbeitgeber zusammen. Sie nehmen die Chancen, die ein Betriebsrat bietet, nicht wahr und Ihnen ist auch nicht bewusst, dass die Behinderung einer Betriebsratswahl ein Straftatbestand ist, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann“, so Civelek.
Schlüsselrolle bei Kurzarbeit
Auch bei der Einführung und Durchführung von Kurzarbeit kommt dem Betriebsrat eine Schlüsselrolle zu. „Seit der Corona-Krise befanden sich ein Großteil der metallverarbeitenden Betriebe voll- oder teilweise in Kurzarbeit. In Betrieben mit Betriebsrat wird Kurzarbeit einheitlich und transparent im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der Betriebsrat achtet zum Beispiel darauf, dass die Kurzarbeitertage gerecht und gleichmäßig verteilt werden und dass ggf. das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber aufgestockt wird“, so Civelek.
Mit Anstandsregeln
Die IG Metall Geschäftsstelle Velbert wirbt auch in Corona-Zeiten unter dem Motto „Jetzt erst recht. Besser mit Betriebsrat“ für Betriebsratsgründungen. „Auch in der Covid-19 Krise können Betriebsratswahlen durchgeführt werden. Allerdings müssen die Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort eingehalten werden. Wir unterstützen die Beschäftigten von A bis Z, damit die Wahl erfolgreich durchgeführt werden kann“, so Civelek.
Unterstützung durch die Gewerkschaft
Die IG Metall Geschäftsstelle Velbert berät interessierte Beschäftigte bei der Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl. „Bei uns in der Geschäftsstelle kann man sich kostenlos und vertraulich beraten lassen. Als Gewerkschaft können wir auch eine Wahl einleiten, ohne das Beschäftigte namentlich genannt werden“, sagt Civelek.
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