Wuppertal. Die Angeklagten haben von einem noch nicht bekannten Händler aus Velbert besonders wirksames Marihuana bekommen und verkauft.

In einem Prozess um besonders stark wirkendes Marihuana eines Händlers in Velbert müssen sich vier Männer und eine Frau vor dem Landgericht in Wuppertal verantworten. Die Angeklagten im Alter zwischen 24 und 29 Jahren sollen zwischen Dezember 2020 und März 2021 mehrere Kilogramm der illegalen Droge gehandelt haben.

Bei einer Durchsuchung einer Wuppertaler Wohnung hätten Ermittler Beutel mit Betäubungsmitteln in einem Einkaufs-Handwagen und sogar im Backofen gefunden. Alle Angeklagten haben angekündigt, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen.

Zwei Tätergruppen

Ein Teil der Angeklagten befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Ein Teil der Angeklagten befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. © dpa | Oliver Berg

Die Staatsanwaltschaft geht von sich überschneidenden Taten zweier Tätergruppen aus: Zwei 28 und 29 Jahre alte Brüder hätten sich auf Geschäfte mit besonders hochwertigen Marihuana spezialisiert gehabt. Sie wurden am 9. März 2021 festgesetzt, nachdem sie bei ihrer bislang unbekannten Velberter Quelle für mehr als 8000 Euro Drogen gekauft hatten.

Ein dritter Angeklagter (27) habe sich über Monate als Fahrer beteiligt und mit einem VW Golf Drogen geliefert und abgeholt. In einem Fall soll die Gruppe versucht haben, mit einem Lieferanten in Frankfurt ein Geschäft anzubahnen.

Verfahren gegen weiteren Händler

Mit zu dem Komplex gehört ein früheres Paar (24 und 25 Jahre alt), das einige Male aus der selben Quelle gekauft haben soll. Überwiegend hätten diese Angeklagten Geschäfte mit durchschnittlich starkem Marihuana gemacht.

Zwischen Mitte Dezember 2020 und Anfang Januar 2021 soll das Paar regelmäßig alle paar Tage zwischen 500 und 1000 Gramm von einem weiteren Händler bezogen haben. Dieser Mann muss sich in einem eigenen Verfahren verantworten.

Preisabsprachen und Kurierfahrten

Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft den Beteiligten mehr als ein Dutzend einzelner Großgeschäfte vor. Aufnahmen aus Telefonüberwachung und Abhörmaßnahmen füllen eine Computer-Festplatte, von der das Gericht den Anwälten der Angeklagten Kopien anfertigt. Die Daten sollen Preisabsprachen und Kurierfahrten bis auf die Minute genau belegen. Das Landgericht muss alle Vorwürfe unabhängig prüfen.

Zum Beginn des Großprozesses im größten Gerichtssaal des Bergischen Landes versammelten sich bei strenger Platzbegrenzungen wegen der Coronavirus-Pandemie zahlreiche Angehörige und Bekannte der Angeklagten im Zuschauerraum.

Mehrere Verhandlungstermine

Der Staatsanwalt verlas die Anklage, die beschreibt: Das Marihuana mit Wirkstoffgehalt bis zu 18,5 Prozent wurde in auffallend-neonbunten Plastiktütchen an die Konsumentinnen und Konsumenten aus der Partyszene verkauft, zum mehr als achtfachen des Preises für gewöhnliche Straßenware.

Angeboten wurde das Material unter Fantasienamen wie „Sally“ und „Biscotti“. Es sollte anscheinend besonders intensive Rauschzustände ermöglichen. Der Vorteil im Handel soll in besonders großer Preisspanne bestanden haben.

Ein Teil der Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Nach der Sitzung brach eine Mutter auf dem Gang in bittere Tränen aus. Das Gericht will am 20. September 2021 weiter verhandeln. Für die Stellungnahmen der Angeklagten sind mehrere Termin bis in den Oktober vorgesehen.

Wirkstoffgehalt entscheidet

Entscheidend für die Wirkung von Marihuana ist der Gehalt an Wirkstoff, dem so genannten THC. Durchschnittliche Ware enthält zehn Prozent THC und kostet im Straßenpreis rund zehn Euro pro Gramm. Bei Anbau zu Hause erzielen Straftäter oft geringwertige Ergebnisse mit drei bis fünf Prozent.

Die hochqualitative Ware , mit der die Angeklagten gehandelt haben sollen, enthielt zwischen 15 und 18,5 Prozent THC. Bei dieser Konzentration warnen Psychiater vor besonders hohem Risiko von psychischen Schäden beim Konsum.