Velbert. Die Regierung ruft zum Reiseverzicht auf. Wer dennoch in die Ferne möchte, sollte jedoch einiges beachten, rät die Verbraucherzentrale Velbert.

Die Osterferien stehen vor der Tür, für Mallorca gilt zur Zeit keine Reisewarnung mehr, die Sehnsucht nach Sonne, Wärme, Meer, Tapetenwechsel nimmt Überhand – es gibt viele Gründe, warum es Menschen auch in diesen unsicheren und unruhigen Zeiten in die Ferne zieht. Die Verbraucherzentralen des Kreises Mettmann – Velbert und Langenfeld – haben einige Informationen zusammengetragen, die bei derzeitigen Reisen unbedingt beachten werden sollten.

Reisewarnung ist kein Reiseverbot

Reisende soll man bekanntlich ja nicht aufhalten – und das will Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale Velbert, auch ganz bestimmt nicht. Selbst wenn in einem Urlaubsland eine Reisewarnung gilt – „ist das ja kein Reiseverbot“, erläutert der Experte, „wir können nicht für die Verbraucher entscheiden, ob sie reisen oder nicht. Aber wir können ihnen dabei helfen, eine gute Grundlage zur Entscheidungsfindung zu schaffen.“

Informationen zu Reiseländern

Viele Anrufer, die sich derzeit an die Verbraucherzentralen wenden, seien coronabedingt extrem verunsichert: Wohin kann man derzeit überhaupt reisen? Welche Bestimmungen gelten in welchem Urlaubsland? Was ist mit Quarantäne? „Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise ist die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart. Hierzu sollten sich Reisende bei ihrer Planung und noch einmal vor Reiseantritt genau über die jeweilige Situation in ihrem Urlaubsland informieren“, weiß Adelbergers Kollegin, Sabine Klischat-Tilly. Die Seite des Auswärtigen Amtes (www.diplo.de/sicherreisen) eigne sich hervorragend dazu. „Dort finden sich die relevanten detaillierten Informationen zu jedem Land weltweit, die zudem täglich aktualisiert werden.“

Pauschal- oder Individualreise?

Die Osterferien beginnen in wenigen Tagen – auch Familien sehnen sich nach erholsamer Auszeit.
Die Osterferien beginnen in wenigen Tagen – auch Familien sehnen sich nach erholsamer Auszeit. © FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Generell, so betont es Andreas Nawe, Leiter der Verbraucherzentrale Langenfeld, müsse man zwischen Pauschal- und Individualreise unterscheiden. Um es vorwegzunehmen: Mit einer Pauschalreise – also einer Reise, bei der mindestens zwei Reiseleistungen miteinander verbunden sind – sei man generell auf der sichereren Seite. „Ein Vorteil ist schon mal, dass man nur einen Ansprechpartner hat. Zudem werden Pauschalreisen mit einem kleinen Betrag angezahlt und erst kurz vor Reiseantritt ist der Restbetrag fällig. Bei Einzelbuchungen, etwa einem Flug, ist meistens direkt der Gesamtbetrag fällig.“

Zusatzservice Flextarife

Fällt die Reise kurzfristig ins Wasser, etwa weil bedingt durch eine plötzlich ausgesprochene Reisewarnung mit massiven Einschränkungen am gebuchten Reiseort zu rechnen ist, können zumindest die Pauschalreisenden von ihrem Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.

Wer träumt derzeit nicht von einem solchen Sonnenuntergang wie hier am Strand von Santa Ponça, Mallorca?
Wer träumt derzeit nicht von einem solchen Sonnenuntergang wie hier am Strand von Santa Ponça, Mallorca? © www.blossey.eu | Hans Blossey

Als Zusatzservice bieten außerdem viele Reiseanbieter bei ihren Angeboten so genannte Flex-Tarife mit unterschiedlichen Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten an: Bei einzelnen Leistungen dagegen besteht ein Recht auf kostenlose Stornierung nur dann, wenn es vertraglich vorher vereinbart wurde. Ausnahme: Wenn die Leistung des Anbieters nicht erbracht werden könnte, gibt es das komplett gezahlte Geld zurück, etwa bei einem plötzlich auftretenden Beherbergungsverbot in Deutschland.

Sorgsame Recherche ist unabdingbar

Erfolgreich: Kostenlose „Flugärger“-App

Bei Ärger über eine Fluggesellschaft lohnt es sich, die kostenlose Flugärger-App herunterzuladen. Mit der Angabe einfacher Daten (Flug ausgefallen, zwei Stunden zu spät etc.) lässt sich genau die Entschädigung errechnen, die dem Verbraucher zusteht. Zudem gibt es einen vorformulierten Musterbrief für Anschreiben an die Gesellschaften.Die recht neue App wurde bereits 76.000 mal heruntergeladen.

Sorgsame Vorabrecherche sei generell der beste Rat, betonen die Berater, besonders im Hinblick darauf, mit wem man eigentlich welchen Vertrag abschließt. „Ich erinnere mich an einen Fall von vor einigen Tagen. Da wurden von einer Frau auf einer deutschen Internetseite – bei einem britischen Vermittler – Fährverbindungen nach Sardinien gebucht. Bei der gewünschten Stornierung stellte sich dann heraus, dass der Vertrag am Ende mit der italienischen Reederei zustande kam und daher italienisches Recht inklusive deren Stornierungsregelungen gilt.“

Weitere Informationen dazu gibt es auf www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger.