Kehl. Mehr bezahlen und dafür kurzfristig ohne Stornogebühren den Urlaub absagen können: Das Angebot machen gerade viele große Pauschalreiseanbieter.

Jetzt einen Pauschalurlaub buchen und hinterher auf hohen Stornogebühren sitzen bleiben? Das ist in der Corona-Pandemie die Angst vieler Menschen, die zwar gerne reisen würden - aber unsicher sind, ob sie später ohne große finanzielle Einbußen aus dem Vertrag kommen, falls sie letztlich doch nicht aufbrechen wollen.

Viele Veranstalter reagieren auf diese Sorge mit neuen, sogenannten Flex-Tarifen. Urlaub buchen ohne Risiko, so lautet das Versprechen. Verbraucherschützer sehen das ein bisschen anders.

Was bieten die Veranstalter konkret?

Bislang ist es meist so, dass bereits gebuchte Reisen zum Beispiel für den Sommer ohnehin kurzfristig umgebucht oder storniert werden können. Diese Kulanzregelung wird nun bei vielen Veranstaltern abgelöst von neuen Tarifen. Das Prinzip ist folgendes: Wer für seinen Pauschalurlaub etwas mehr bezahlt, darf ihn auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen.

Flex-Tarif nennt sich dieses Angebot - wegen der Flexibilität, die Urlauberinnen und Urlauber durch die Zahlung des Aufpreises bekommen. Die Preise und Konditionen unterscheiden sich je nach Veranstalter.

Was kostet das denn?

Bei Tui wird der Aufschlag pro Reise fällig: 39 Euro bei einem Preis bis 2500 Euro, 69 Euro bis 4000 Euro, 99 Euro bis 6000 Euro, 199 Euro bis 10 000 Euro, 399 Euro bis 20 000 Euro. Umbuchen oder Stornieren ist dann bis jeweils 14 Tage vor Abreise ohne weitere Kosten möglich.

Auch DER Touristik rechnet den Aufpreis pro Reise ab. Bei einem Reisepreis bis 2000 Euro fallen 79 Euro an, 149 Euro sind es bis 4999 Euro und 199 Euro ab 5000 Euro. Umbuchbar oder stornierbar sind die Pauschalreisen ebenfalls bis jeweils 14 Tage vor Reiseantritt, bei Eigenanreise bis 7 Tage vorher. Das Angebot gilt offiziell ab 1. März und vorher bereits im Rahmen einer erweiterten Kulanz.

Schauinsland Reisen rechnet pro zahlendem Urlauber ab, hier werden für den „Flex2Relax“-Tarif 29 Euro fällig. Der Urlaub kann dann bis 22 Tage vor Abreise ohne Gebühren umgebucht oder abgesagt werden.

FTI macht es wieder anders: Der Veranstalter nimmt als Aufschlag für den Flex-Tarif drei Prozent des Reisepreises und maximal 300 Euro. Damit lassen sich Pauschalreisen bis 15 Tage vor Reiseantritt kostenlos stornieren und bis 14 Tage vorher gebührenfrei umbuchen.

Noch ein Hinweis: DER Touristik, FTI und Schauinsland Reisen behalten den Aufschlag selbst ein, wenn der Kunde von der Storno-Option Gebrauch macht. Bei Tui bekommen Urlauber diesen zurück.

Alltours hat als einziger größerer Veranstalter keinen Flex-Tarif aufgelegt, stattdessen gibt es ein zeitlich befristetes Angebot: Wer bis 28. Februar eine Reise mit Antritt bis 31. Oktober 2021 bucht, kann diese bis 14 Tage vorher kostenlos umbuchen oder stornieren.

Warum bieten die Veranstalter solche Tarife an?

Das liegt an der Corona-Pandemie. Reisen sind derzeit nur schwer planbar und können jederzeit kurzfristig behindert oder unmöglich gemacht werden. So manche Urlauberin und so mancher Reisende möchte eine gebuchte Reise vielleicht aus Angst doch nicht antreten - und sorgt sich darum, ob das angezahlte Geld dann zurückkommt.

Aber kann ich meine gebuchte Pauschalreise wegen der Pandemie nicht sowieso kostenlos absagen?

Nein, nicht grundsätzlich. „Es kommt immer auf die konkret geplante Reise an und wie weit diese noch in der Zukunft liegt. Ich kann mich nicht auf die Pandemie allgemein beziehen“, erklärt Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl.

Die Frage lautet reiserechtlich: Liegen am Urlaubsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor, die eine Durchführung der Reise oder den Transport dorthin erheblich beeinträchtigen? Nur dann darf der Kunde die Reise kostenlos stornieren.

Sichern mich die flexiblen Tarife denn wirklich ab?

Hier müssen Urlauberinnen und Urlauber genau hinschauen, ob das Angebot für die favorisierte Reise angeboten wird. Flex-Tarife gelten meist nicht für das gesamte Sortiment eines Veranstalters, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg betont. Pauschalpakete auf Basis von dynamischen, tagesaktuellen Preisen sind in der Regel ausgeschlossen.

„Man kommt nicht drum herum, sich in die AGB zu vertiefen“, erklärt Karolina Wojtal. „Im Zweifel sollte man sich die Konditionen noch einmal schriftlich zusichern lassen“, rät die Expertin.

Und es gibt noch ein theoretisches Risiko: Sofern der Veranstalter wie gewohnt eine Anzahlung kassiert, müssen sich Kunden mit gebuchtem Flex-Tarif eventuell trotzdem gedulden, bis sie das Geld zurückbekommen. Zwar besteht bei Pauschalreisen ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückzahlung binnen 14 Tagen. Das heißt aber nicht, dass der Veranstalter dem zügig nachkommt - „trotz der Versprechungen und vermeintlichen Garantien“, so die Verbraucherzentrale. (dpa)