Langenberg. Die Betreiber des Kletterparks in Velbert-Langenberg hätten am Wochenende gerne die Saison eröffnet – doch die Stadt erlaubt das nicht.

Freizeiteinrichtung oder Freizeitsport? Klingt ähnlich, ist aber für den Kletterpark Waldabenteuer eine sehr wichtige Unterscheidung. Denn eigentlich wollten die Betreiber am Wochenende die Saison eröffnen – doch die Stadt Velbert hat dem einen Riegel vorgeschoben.

In der Meinungsverschiedenheit zwischen Betreiber und Ordnungsbehörde geht es dabei um zwei Paragrafen der aktuellen Corona-Schutzverordnung – nämlich die Nummern neun und zehn.

Nach der neuen Fassung des Paragrafen 9 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen grundsätzlich untersagt. Aber: Seit dem 8. März ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel von dem Verbot ausgenommen: der Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen, die der Gruppe Unterricht erteilen dürfen.

Parkbetreiber gegen Stadt

Das Team um Dany Frenzl (l) und Nils Labude hat auch in diesem Frühjahr den Park wieder fit für die Saison gemacht – ähnlich wie hier in Vorbereitung auf die Öffnung im Frühjahr 2019.
Das Team um Dany Frenzl (l) und Nils Labude hat auch in diesem Frühjahr den Park wieder fit für die Saison gemacht – ähnlich wie hier in Vorbereitung auf die Öffnung im Frühjahr 2019. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Pierre Francois Marteau ist Geschäftsführer der „Freizeitmacher“, der Betreibergesellschaft unter anderem des Kletterparks im Senderwald. Er würde den Park in diese Kategorie einsortieren: Freizeitsport. Doch die Stadt Velbert ist da anderer Meinung.

Demnach falle der Park unter den Paragrafen zehn und wäre somit eine Freizeiteinrichtung, die auch nach der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung nicht öffnen dürfe.

„Die der Entscheidung zugrundeliegenden Erkenntnisse rechtfertigen eindeutig nicht, den Waldkletterpark gemäß Paragraf 9 als Sportanlage zu kategorisieren, da er gewerberechtlich anders firmiert“, erläutert Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach.

„Wir sind jedoch – wie der Betreiber – an einer konstruktiven Lösung interessiert und holen derzeit weitere Erkenntnisse ein. Bis dahin gehen wir nicht von einer Öffnung aus“, so Blißenbach weiter. Insbesondere das dynamische Infektionsgeschehen und „die leider steigenden Infektionszahlen fordern im Sinne der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein solidarisches Miteinander und weiterhin die Reduzierung von Kontakten.

Verständnis für das Dilemma

Er habe Verständnis und viel Respekt vor dem Dilemma der Politik, sagt Pierre Francois Marteau dazu. Schließlich sei die Inzidenz hoch und die Tendenz schlecht. „Was ich aber nicht verstehe ist, dass andere Kommunen zu anderen Resultaten kommen.“

So habe etwa die Wasserski-Anlage in Langenfeld schon geöffnet, auch Minigolf-Bahnen in anderen Städten im Umkreis dürften öffnen. Er wünsche sich eine landesweit einheitliche Regelung. „Andere Bundesländer haben das schließlich auch geschafft“, sagt der Geschäftsführer mit Verweis auf Schleswig-Holstein.

„Dort gab es schon Anfang Februar die Weisung aus dem Innenministerium, dass Hochseilgärten Sporteinrichtungen sind.“ In NRW sei das bislang nicht geschehen, daher dürfe jede Kommune für sich entscheiden. „Jedes Ordnungsamt entscheidet also nach eigener Einschätzung, ich finde das verrückt“, sagt Marteau.

Gutes Verhältnis zur Stadt Velbert

Was er auch nicht versteht: „Der Paragraf beginnt nahezu mit den Begriffen ,Freizeit- und Amateursport’. Wenn wir keinen Freizeitsport anbieten, wer dann?“ Deshalb hat der Geschäftsführer der „Freizeitmacher“ in seiner Antwort auf die Anordnung auch die Stadt gebeten, die zuständige Stelle bei der Landesregierung um eine Auslegungshilfe zu bitten: „Es wäre am einfachsten für alle Aktivitäten, die im Graubereich liegen, ein für alle Mal festzustellen, ob sie im Sinne der Coronaschutzverordnung als Sport, Freizeitsport oder Freizeit einzuordnen sind und ob sie dementsprechend unter Paragraf 9 oder 10 fallen.“

Doch trotz aller Kontroversen betont Pierre Francois Marteau das gute Verhältnis zur Stadt Velbert, das er auch durch die aktuelle Meinungsverschiedenheit nicht beschädigen will. Und deshalb bleibt der Kletterpark vorerst weiter geschlossen.

2020 war kein schlechtes Jahr für den Park

„Wir können wirklich nicht klagen“, hat Nils Labude, Leiter des Marketings und stellvertretender Parkleiter, Bilanz für das Jahr 2020 gezogen. Denn das Sommergeschäft hatte dieselbe ordentlich verbessert.

„Die Sommerferien waren durchweg stark. Wir haben gemerkt, dass viele Leute nicht in den Urlaub fahren konnten.“ Der Juli sei gar „der stärkste Monat der Waldabenteuer-Geschichte“ gewesen, freut sich Nils Labude.

Die Freude war auch deswegen so groß, weil trotz Hygienekonzept und trotz beschränktem Zugang zu den Kletterparcouren „sich die Zahlen ungefähr auf dem Niveau von 2019 eingependelt haben.“