Velbert. Die Kommunalgebühren bleiben 2020 in Velbert unterm Strich nahezu konstant. Das zeigt die Vorschau. Unterm Strich sind’s 0,04 bis 0,21 % mehr.

Alle Jahre wieder steht im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Velbert (TBV) ein Thema an, das nun wirklich alle Bürger und ihren Geldbeutel angeht: Die Vorschau auf die neuen Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser und Fäkalschlamm sowie Straßenreinigung und Winterdienst für das jeweils kommende Jahr. In 2020, so viel lässt sich schon jetzt zusammenfassend feststellen, geht’s recht moderat zur Sache.

Musterhaushalte veranschaulichen die Folgen

„Ein gutes Ergebnis vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung“, resümierte in der Sitzung am Donnerstagabend der Vorsitzende des Gremiums, Bürgermeister Dirk Lukrafka. „Damit kann man ganz gut ins nächste Jahr gehen.“ Um die Entwicklung darzustellen und Vergleiche zu ermöglichen, haben die TBV erneut Musterhaushalte gebildet, die die Folgen der Veränderungen auf verschiedene individuelle Konstellationen verdeutlichen.

Teuerung unter dem allgemeinen Preisindex

Stellt man das Jahr 2020 dem noch laufenden gegenüber, so ergeben sich je nach Wohnsituation recht überschaubare Erhöhungen, Sie bewegen sich nämlich laut Vorlage zwischen 0,04 und 0,21 Prozent. In

Nächste Sitzung dreht sich um Klimaschutz

Die Mitglieder des TBV-Verwaltungsrates verlieren sich so rasch nicht aus den Augen: Schon am Mittwoch, 27. November, kommen sie um 17 Uhr zu einer Sondersitzung rund ums Thema Klimaschutz im großen Sitzungssaal der TBV (Am Lindenkamp 33) zusammen.

Die vollständige Tagesordnung nebst der veröffentlichten Beratungsvorlagen kann online im Ratsinformationssystem der Stadt Velbert auf velbert.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Euro und Cent sind das – abhängig von der Art des Hauses und der Personen-Gesamtzahl – übers ganze Jahr zwischen 0,48 und 20,30 Euro mehr. Lindemann bezifferte im Vergleich hierzu den Anstieg des Verbraucherpreisindex auf 2,51 Prozent. Die Auswirkungen auf die Musterhaushalte, führte der TBV-Vorstand weiter aus, blieben somit für das Kalkulationsjahr deutlich hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück.

Die Erhebung der Winterdienst-Gebühren erfolgt analog zur normalen Straßenreinigung nach bestimmten Straßenkategorien.
Die Erhebung der Winterdienst-Gebühren erfolgt analog zur normalen Straßenreinigung nach bestimmten Straßenkategorien. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Grundsätzlich gilt, dass Gebühren ausschließlich kostendeckend zu kalkulieren sind. Zudem sind sowohl Über- als auch Unterdeckungen binnen drei Jahren auszugleichen. Dabei geht’s nicht nur ums korrekte Berechnen, sondern dadurch werden auch krasse Sprünge von einem aufs andere Jahr vermieden.

Mehr Geld für die klassische Entsorgung

Beim genaueren Hinschauen gibt es für 2020 durchaus unterschiedliche Entwicklungen und Bewegungen. Die Abfallgebühren für Restmüll- und Biotonnennutzer steigen um 4,19 und die für Eigenkompostierer um 4,21 Prozent. Ausschlaggebend für diese Steigerung, so Lindemann, sei die „deutliche Anhebung“ der Kreismischgebühr, die Velbert an den Kreis „für die klassische Entsorgung“ zu entrichten habe. Hier klettern sowohl die Kosten für Verbrennung/Holzverwertung als auch die für Kompostierung. Die Hälfte der lokalen Gebührensteigerung geht laut Lindemann auf die Kreismischgebühr zurück.

Mülldetektive bleiben außen vor

„Prägende Gebühr“, die letztlich wirklich ins Gewicht fällt, ist dem TBV-Chef zufolge die Entwässerung. Hier sinkt die Schmutzwassergebühr für Normalverbraucher um 0,03 Euro pro Kubikmeter (minus 1,06 Prozent) und die für Mitglieder der Wasserverbände um den selben Betrag (minus 2 Prozent). Die „Tarife“ für Straßenreinigung und Winterdienst bleiben weitgehend wie gehabt. Die Fäkalschlammabfuhr wird um 80 Cent pro Kubikmeter bzw. 2,5 Prozent günstiger. Übrigens finden sich die Personalkosten (rund 140.000 Euro) für die beiden Mülldetektive, die nächstes Jahr loslegen sollen, nicht in der Abfallgebühren-Kalkulation wieder. Das werde im ersten „Testjahr“ dem allgemeinen Betriebsergebnis der TBV zugeschlagen, kündigte Sven Lindemann an. „Wir erwarten trotzdem ein positives Jahresergebnis 2020.“

Berechnungen sind noch vorläufig

Wichtig: Bei den am Donnerstag präsentierten Berechnungen handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, es können sich also möglicherweise noch Veränderungen ergeben. Sie sind in der Regel aber geringfügig. Die endgültige Festlegung der Kommunalgebühren erfolgt in der Verwaltungsratssitzung am 12. Dezember, dann steht auch die Beschlussfassung über den TBV-Wirtschaftsplan 2020 auf der Tagesordnung.