Velbert-Mitte. . Gastronomen in Velbert zahlen pro Stuhl und nicht pro Quadratmeter, wenn sie Gäste draußen bewirten wollen. Hochwertige Stühle senken die Gebühr.

Wenn es draußen wärmer wird, stellten Gastronomen gerne ihre Tische und Stühle vor das Café. In der Sonne schmecken Kaffee, Kuchen und Eisbecher einfach noch besser. Aber wer seine Tische und Stühle im öffentlichen Verkehrsraum – also beispielsweise in der Velberter Fußgängerzone – aufstellt, der muss dafür die so genannte Terrassengebühr zahlen. Und die wird in Velbert besonders kompliziert berechnet.

Vier Cent pro Tag

Der Bund der Steuerzahler hat eine Übersicht der „Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen“ veröffentlicht. Fast alle Städte berechnen die Gebühren pro Quadratmeter – nicht so Velbert. Die Stadt erhebt eine Gebühr von 10 Euro pro Stuhl für den Zeitraum von März bis einschließlich Oktober. „Das sind etwa vier Cent pro Kalendertag“, rechnet Jan Schneider von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor. Die Gebühr habe sich, seit sie 2001 eingeführt wurde, nicht verändert, so Schneider. Für die Gastronomen sei die Berechnung pro Stuhl in der Regel günstiger als nach Flächenverbrauch.

Ein Rechenbeispiel: Im NRW-Durchschnitt zahlt ein Gastronom für eine Fläche von 25 Quadratmetern für den Zeitraum von März bis Oktober knapp 650 Euro. Geht man davon aus, dass ein Velberter Gastwirt auf diese Fläche 20 Stühle stellt, kommt er mit 200 Euro deutlich günstiger weg.

Höherwertiges Mobiliar senkt die Gebühr

Stellt ein Gastronom hochwertiges Mobiliar auf, das dazu beiträgt, das Stadtbild aufzuwerten, verringert sich die Gebühr auf 5 Euro pro Stuhl. Bei der Entscheidung, ob die Gebühr verringert wird, arbeitet die Straßenverkehrsbehörde mit dem Fachgebiet Denkmalschutz/Denkmalpflege zusammen. „Die Erhebung der Saisongebühr verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Außengastronomie im Stadtgebiet zu fördern“, sagt Jan Schneider.

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Auch Volker Böhmer, 1. Vorsitzender der Werbegemeinschaft Velbert aktiv, meint: „Die Gebühren halten sich ja in Grenzen.“ Bei einem Blick in die Fußgängerzone glaube er kaum, dass noch jemand die 10 Euro bezahle. „Wenn ein Stuhl diese Gebühr über die gesamte Saison nicht einbringt, dann lohnt es sich wahrscheinlich eh nicht“, vermutet der Inhaber von „Die Brille“.

Gebühr schreckt Existenzgründer ab

Trotzdem hat Böhmer einige Anregungen zur Berechnung der Gebühr: „Eine Eisdiele stellt auf einen Quadratmeter natürlich mehr Tische und Stühle auf als ein Restaurant. Bei der Eisdiele werden kleinere Beträge umgesetzt, dafür gibt es einen größeren Kundendurchlauf.“ Außerdem würden Gastronomen am Wochenende vielleicht mehr Tische und Stühle aufstellen als unter der Woche. Solche Punkte sollten berücksichtigt werden.

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Der Bund der Steuerzahler fordert, komplett auf die Terrassengebühren zu verzichten. „Die Städte und Gemeinden sind schon über die Gewerbe und Einkommensteuer sowie über die Lohnsteuer der Angestellten am wirtschaftlichen Erfolg der Gastronomen beteiligt“, argumentiert Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender. Existenzgründer würden durch die zum Teil hohen Sondernutzungsgebühren abgeschreckt.

>>> In Bonn wird am meisten gezahlt

Der Bund der Steuerzahler hat die Gebühren aller kreisfreien Städte in NRW verglichen.

Im Schnitt zahlen Gastronomen 3,70 Euro je Quadratmeter und Monat. Bei einer Terrassengröße von 25 Quadratmetern macht das bei einer Saison von fünf Monaten (Mai bis September) knapp 470 Euro.

Am teuersten ist das Aufstellen von Tischen und Stühlen in Bonn. Hier zahlen Gastronomen 14,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Auch in Wuppertal liegt die Gebühr mit 9,70 Euro deutlich über dem Durchschnitt.

Das Erheben der Gebühr ist keine Pflicht. Iserlohn ist in NRW allerdings die einzige Stadt mit mehr als 60.000 Einwohnern, die auf die Terrassengebühr komplett verzichtet.