Neviges. Als sich für die Kreispolizei Mettmann in der Nacht vom vergangenen Montag auf Dienstag abzeichnete, dass es sich bei dem Fall der zunächst vermissten Kassandra S. um ein Kapitalverbrechen handelte, wurde auch der Opferschutz eingeschaltet.

Opfer – das ist nämlich in Neviges nicht allein das immer noch im Koma liegende neunjährige Mädchen, sondern auch dessen Familie, Vater, Mutter und zwei Geschwister.

In Mettmann verfügt die Kreispolizeibehörde über zwei Polizeibeamte, die im Bereich des Opferschutzes arbeiten. Neben dem Polizisten, der sich zurzeit um die Familie von Kassandra kümmert, ist es Karin Peglau, die diesen Job im Range einer Kriminalhauptkommissarin versieht und für die Tätigkeit zusätzlich psychologisch ausgebildet wurde. „Wenn uns die Kollegen verständigt haben, machen wir uns vor Ort ein Bild von der Lage”, sagt sie. Da sind zunächst die Angehörigen, die über das Verbrechen informiert werden müssen. Welche Hilfe wird benötigt? Wie kommen die Angehörigen mit der Schreckensnachricht zurecht? „In der Regel wollen die Angehörigen dann schnellstmöglich das Opfer aufsuchen. Da ist es angebracht, dass wir sie in dieser Situation nicht mit dem Auto losfahren lassen, sondern sie dorthin bringen”, berichtet Karin Peglau.

Schutz vor dem Medienrummel

Ist das Verbrechen so spektakulär wie jenes in Neviges, müssen die Opferschutzbeauftragten in der ersten Phase weitere Hilfeleistungen anbieten. „Der Medienrummel, der über den Stadtteil hereinbrach, hätte die Familie völlig überfordert”, sagt die Kriminalbeamtin. Da sei es angeraten, die Betroffenen für gewisse Zeit an einen unbekannten Ort zu bringen.

Auch wer im Alltag Kontakt zum Opferschutz der Kreispolizei sucht, kann den Ort der Begegnung wählen. „Bei häuslicher Gewalt wollen die Betroffenen oft nicht zu Hause den Besuch der Polizei, den Gang zur Polizeibehörde scheuen sie jedoch auch manchmal”, so Peglau. Dann werde ein neutraler Treff vereinbart – in einem Café etwa, aber auch bei einer Hilfsorganisation.

Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz

Der mit dem Opferbetreuung beauftragte Polizist ist für den oder die Betroffenen rasch Vertrauensperson, daher wechselt er in der Zeit, wo Hilfsbedürftige und Betreuer miteinander zu tun haben, nicht. Und das kann unter Umständen länger so bleiben.

Um das schwer verletzte Mädchen kümmert sich das Krankenhaus, aber auf die Familie kommt in den nächsten Wochen einiges zu: Wie Karin Peglau informiert, bestehen Ansprüche der Angehörigen nach dem Opferentschädigungsgesetz. „Es sind Formulare auszufüllen, dabei helfen wir. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, organisieren wir für die Familie eine Prozessbegleitung. Wir leisten auch behördliche Hilfe, wenn die Familie als Nebenkläger auftritt.”

Karin Peglau ist wie ihr Kollege Mitglied im Weißen Ring, einem ehrenamtlich arbeitenden Verein, der Kriminaliätsopfer betreut.