Wuppertal. . Drei Mitglieder einer Langenberger Jugendgang wollten nach Verurteilungen am Amtsgericht mildere Strafen oder Freisprüche. Doch es kam anders.

Scharfes Urteil gegen drei Mitglieder (18, 19 und 20 Jahre alt) einer mutmaßlichen Jugendgang aus Langenberg und Nierenhof. In der Berufung um Raub, Nötigung und Freiheitsberaubung gegen Gleichaltrige stockte das Landgericht in Wuppertal die Jugendstrafe für einen Langenberger (20) auf zweieinviertel Jahre auf. Der Berufstätige verliert damit die Bewährungs-Chance, die ihm das Amtsgericht zunächst zugesprochen hatte.

„Opfer stehen noch unter dem Eindruck der Taten“

Vorsitzender Richter Thomas Bittner stellte in der Urteilsbegründung fest: „Die Opfer stehen zum Teil immer noch unter dem Eindruck der Taten.“ Ein Geschädigter traue sich nicht mehr aus dem Haus. Im Prozess ging es um einen Überfall in der Nacht des 12. März vergangenen Jahres an der Bernsaustraße in Neviges. Eine Gruppe von bis zu fünf Tätern soll ein Opfer von einem Getränkemarkt bis zum Kirchplatz gejagt, durch Gewalt gedemütigt und beraubt haben. Die Beute: Ein Handy und 20 Euro.

Laut Feststellungen kam es darüber hinaus zwölf Tage später zum Übergriff auf ein anderes Opfer am Langenberger Bahnhof. Der Geschädigte hatte sogar einen Raub befürchtet, Handy und Geld vorsorglich zu Hause gelassen. Er wurde dennoch zum Einsteigen in ein Auto genötigt und massiv unter Druck gesetzt. Laut Gericht wurden zu diesem Geschehen eventuell sogar Mittäter herbeitelefoniert.

Opfer wurde massiv eingeschüchtert

Das nun geänderte Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 20-Jährige konnte während der Verkündung sichtlich kaum an sich halten. Er schüttelte den Kopf und biss die Zähne zusammen. Der Richter erklärte: „Wir haben dem Plädoyer seines Verteidigers entnommen, dass er immer noch glaubt, er hätte nichts getan. Er will es anscheinend einfach nicht hören.“ Zum Mittäter sei dieser Angeklagte durchs Dabeisein geworden.

Der Mann habe gegenüber den Opfern den Eindruck von Übermacht verstärkt und laut Gericht damit „die Schmutzarbeit den anderen überlassen.“ Der 20-Jährige hatte zugegeben, einem Opfer gedroht zu haben: „Wenn Du zur Polizei gehst, hat das Konsequenzen.“

Heiligenhauser muss in Jugendhaft

Ungünstig verlief der Prozess ebenfalls für den Hauptangeklagten (19) aus Heiligenhaus. Er hatte bereits während der Ermittlungen alles gestanden. Das Amtsgericht hatte vier Jahre Jugendgefängnis verhängt. Sein Verteidiger hatte statt dessen Bewährungsstrafe beantragt. Das Gericht kürzte die Strafe aber nur um sechs Monate. Der Richter: „Den Erziehungsbedarf sehen wir weiter als hoch an.“ In acht Monaten Untersuchungshaft habe es weitere Vorfälle mit diesem Angeklagten gegeben.

Für den jüngsten der Drei bleibt es bei zwei Wochen Dauerarrest. Das allerdings ausdrücklich nur, weil die Staatsanwaltschaft diese Strafe nicht angegriffen hatte. Eine Verschlechterung ergibt sich für den Heranwachsenden durch die Urteilsgründe. Das Landgericht schließt sogenannte schädliche Neigungen nicht aus. Bei jeder weiteren Verfehlung muss dieser Angeklagte mit Jugendhaft rechnen.

20-Jähriger steht demnächst noch mal vor Gericht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den 20-Jährigen ist noch ein Berufungsverfahren um einen Raub und ein weiteres Strafverfahren anhängig. Darüber hinaus sollen im Februar am Langenberger Busbahnhof Zeugen des nun abgeschlossenen Prozesses bedroht worden sein.