Wuppertal. . Ein Velberter steht derzeit in Wuppertal vor Gericht, weil er eine Spielhalle in der Innenstadt überfallen hat. Tat aus Verzweiflung verübt. Prozess geht weiter.
Die Maske nützte nichts – der Spielhallen-Räuber wurde sofort als Stammgast erkannt. Er erhielt zwar unter Vorhalt einer Plastikpistole zunächst mehr als 400 Euro aus einer Kasse. Er wartete dann aber so lange auf die Öffnung eines Safes, der weiteres Geld enthalten sollte, dass ihn die Polizei am Tatort stellen konnte. Wegen eines gescheiterten Raubüberfalls in einer Dienstagnacht Anfang Dezember auf einen Spielsalon an der Friedrichstraße in der Velberter Stadtmitte muss sich seit gestern ein 46-jähriger arbeitsloser Gießereiarbeiter vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.
Der Familienvater muss bei einer Verurteilung mit mehr als fünf Jahren Gefängnis rechnen, weil er außer der ersichtlich harmlosen Spielzeugpistole noch ein Messer bei sich führte, das er laut Anklage als Druckmittel eingesetzt hat.
Zeugin hat Messer nicht gesehen
Die gefährliche Waffe ist auf Überwachungsvideos zu sehen. Eine Spielhallenmitarbeiterin allerdings gab an, dass sie die Klinge neben der Pistole gar nicht wahrgenommen habe. Sie habe einen Alarmknopf gedrückt, auf die Polizei gehofft und es darauf angelegt, den Räuber möglichst lange hinzuhalten.
„Ich habe gesagt, dass der Safe nicht sofort auf geht“, berichtete die Zeugin den Richtern. Der Angeklagte habe widersprochen und bekräftigt: „Doch. Ich weiß das.“ Dann habe er aber tatsächlich einige Momente gewartet. Als die ersten Polizisten am Eingang auftauchten, habe er versucht, durch einen Notausgang weg zu rennen. Er ließ sich schließlich festnehmen, ohne Widerstand zu leisten.
Der Angeklagte hat zugegeben, am Tatort gewesen zu sein. Allerdings habe er nicht vorgehabt, einen Raub zu begehen. Vielmehr habe er es aus purer Verzweiflung darauf angelegt, sich festnehmen oder sogar erschießen zu lassen. Er lebe seit dem Verlust seiner Arbeit vor vier Jahren getrennt von Frau und Kind als Obdachloser. Er nehme Drogen, etwa um zeitweise auf Essen verzichten zu können.
Das Gericht wird jetzt noch ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten hören. Danach wird das Urteil erwartet.
Die Fortsetzung vor der 4. Strafkammer ist im Gerichtszentrum Wuppertal am Eiland am Freitag, 12. Juni, 9.15 Uhr, Saal J04SG.