Wuppertal/Velbert. . Vor dem Landgericht Wuppertal hat der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen, der im März 2013 an einem Überfall auf einen Velberter Getränkemarkt beteiligt gewesen sein soll.
Festgenommen wurde er in Rumänien, zum Prozess wird er zur Sicherheit in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Seit gestern muss sich ein 23-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Wuppertal wegen Raubs mit vorgehaltener Pistole auf einen Getränkemarkt an der unteren Friedrichstraße verantworten. Im März vor zwei Jahren soll er – zusammen mit drei weiter flüchtigen Komplizen – dreitausend Euro erbeutet haben. Im Fall eine Verurteilung muss er mit mehr als fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Zeugen aus dem Ausland
Laut Anklage fuhren die vier Männer am Tatabend gegen 20 Uhr in einem Leihwagen am Getränkemarkt vor. Einer habe draußen gewartet, die drei Übrigen sollen im Kassenbereich mit Gaspistolen das Personal und weitere Zeugen bedroht haben, die sich auf den Boden legen mussten. Die Täter hätten ihre Opfer eingeschüchtert, schließlich habe eine Mitarbeiterin, tief verängstigt, den Tresor in einem Nebenraum aufgeschlossen und das Geld herausgegeben.
Das Gericht hat Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten in Rumänien und Frankreich geladen. Von dem 23-Jährigen erhoffen sich die Richter vor allem Angaben zu möglichen Hintermännern. So scheine „etwas nicht zu stimmen“ mit dem Autoverleih in Mönchengladbach, der den mutmaßlichen Tätern das Fluchtfahrzeug vermietet haben soll. Es gebe Anhaltspunkte, dass diese Firma in Geldschwierigkeiten sei, hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten vor. Der wird offenbar durch sehr genaue Zeugenaussagen schwer belastet. Zum Prozessbeginn reichte die Staatsanwältin eine DVD mit zusätzlichen Aufzeichnungen ein. Die sollen belegen, wie der Getränkemarkt ausgekundschaftet wurde – volle neun Tage vor der Tat. Das Gericht wird sie voraussichtlich an einem der kommenden Verhandlungstage öffentlich vorführen. Der Angeklagte hat offen gelassen, ob er schweigen will oder sich äußert. In welchem Maß sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt, ließ der Richter offen: „Das hängt unter anderem von den Folgen der Tat für die Geschädigten ab.“