Sprockhövel. Seit gut sechs Jahren beschäftigt der Umbau des Busbahnhofs Sprockhövel. Ein Überblick über wichtige Entscheidungen und viel Klein-Klein.
Es ist schon fast sechs Jahre her, dass der Busbahnhof in Niedersprockhövel Gegenstand einer Debatte wurde. Am Anfang stand die Erkenntnis, dass dieser Verkehrsknotenpunkt barrierefrei ausgebaut werden muss. Das war der Auftakt zu einer großangelegten Diskussion um Standorte und Ausgestaltung. Wo hat es angefangen, wohin steuert der Busnahnhof? Hier ein Überblick über die Stationen seit 2018.
Am Anfang stand eine Forderung
Am Anfang stand ein Datum: 2022, so die Vorgabe des Gesetzgebers, sollte auch in Niedersprockhövel ein Verkehrsknotenpunkt bereitstehen, der den Erfordernissen der Barrierefreiheit entsprach. Die Frist ist verstrichen, der Bahnhof noch unberührt. muss barrierefrei ausgebaut werden. Allen Akteuren aus der Politik in Sprockhövel war schon vor sechs Jahren klar, dass wenn Veränderungen an dem ZOB vorgenommen würden, auch gleich grundsätzlich über den Standort des Busbahnhofs nachgedacht werden müsste. Dabei wurde auch auf die geplante Umgehungsstraße geschaut: „Wenn die fertig ist, wird das weitreichende Konsequenzen für alle Verkehrsströme in Niedersprockhövel haben“, sagte der damalige Beigeordnete Volker Hoven (SPD).
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Es folgte die Zeit der Varianten: Neben der Ertüchtigung des bestehenden Standortes unterhalb der Zwiebelturmkirche, einer Fläche mit ungünstigem Gefälle, rückte bald als Alternative ein Neubau an der Bochumer Straße/Ecke Mühlenstraße in den Blick, unmittelbar nah dran an einer der wichtigesten Verkehrswege, der Bochumer Straße. Auch Fläche am Fritz-Lehmhaus-Weg wurde auf ihre Tauglichkeit überprüft, aber nur vergleichsweise kurz. Die Einrichtung eines neuen Verkehrsknotenpunktes an Bochumer-/Mühlenstraße hatte nur einen erheblichen Nachteil: Für seine Umsetzung wäre mehr Fläche nötig gewesen als vorhanden, so dass klar wurde, dass das angrenzende Freibad einen Teil seiner Liegewiese hätte abtreten müssen für den neuen ZOB.
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Jetzt war die Bürgerschaft gefragt, denn die Aussicht, ans Freibad rangehen zu müssen, mobilisierte einen mit dem Bad eng verbundenen Teil der Sprockhövelerinnen und Sprockhöveler. Standort A (alter Standort) gegen Standort B (Bochumer Straße/Mühlenstraße), beide mit Vor- und Nachteilen beim Blick aufs beste Ergebnis: Gestützt auf Gutachten, die letztlich beide Standorte als vertretbar erachteten, wurde im Sommer 2022 Bürgerveranstaltungen angeboten, um ein Maximum an Informationen und Argumenten zwischen Gutachter, Stadt und Bürgern austauschen und diskutieren zu können.
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Allen widrigen Platzverhältnissen und topografische Schwierigkeiten zum Trotz zeichnete sich eine Mehrheit der Bürger für den Verbleib am alten Standort ab. Kurz vor Weihnachten wurde der Entschluss gefasst, sich auf den alten Standort zu konzentrieren und alle anderen Planspiele aufzugeben.
Ein Planungsbüro treibt den Prozess voran
Das beauftragte Planungsbüro hat seither die Ertüchtigung vorangetrieben, es wird zudem eine Förderung des Umbaus angestrebt. Nachdem die große Weichenstellung erfolgt ist, sind es die kleineren Maßnahmen, die das Projekt voranbringen: Abstimmungen mit den Verkehrsbetrieben etwa oder Absprachen mit den Eigentümern angrenzender Gebäude, die von geplanten Höhenveränderungen des Knotenpunktes betroffen sind. Es bleibt eine große Herausforderung, einen von Geländeneigungen geprägten Busbahnhof zu umzugestalten, dass einerseits die historischen Gebäude um ihn herum angebunden sind, andererseits aber auch Sehbehinderte, Menschen mit Kinderwagen und Rollatoren und andere Personen, die Barrierefreiheit benötigen, mit ihren Bedürfnissen berücksichtigt werden. Und auch die Außengastronomie bleibt durch Podestlösungen erreichbar.
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Zurzeit beschäftigen sich Verwaltung und Politik mit der Frage der richtigen Bepflasterung. Wann aber kann nun endlich gebaut werden? Einfach und schnell geht hier nichts, der Umbau eines Busbahnhofs ist eine komplexe Sache, es wird ein detaillierter Förderantrag zur Finanzierung gestellt. Und der Baubeginn kann erst nach Bewilligung des Förderantrages erfolgen.